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Artenschutz siegt bei CITES Konferenz über Handelsinteressen

Archivmeldung vom 04.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Graupapagei
Graupapagei

Foto: Quartl
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Beim Abschluss der CITES-Konferenz in Johannesburg herrschte die Einschätzung vor, dass in vielen wichtigen Entscheidungen der Artenschutz über Handelsinteressen gesiegt hat.

„Wir haben einen echten Sinneswandel bei den Delegierten auf dieser Konferenz festgestellt", so Kelvin Alie, IFAW Direktor der Wildtierhandelskampagne. "Bei vielen wichtigen Abstimmungen siegte offenbar die Sorge um den Artenschutz über Handelsinteressen. Das war aus unserer Sicht eine historische CITES-Konferenz mit vielen weitreichenden, guten Entscheidungen, die helfen werden, Arten zumindest vor der Bedrohung durch den internationalen Handel zu schützen."

Zu den guten Entscheidungen gehörte die Hochstufung aller acht Schuppentierarten, des Berberaffen und des Afrikanischen Graupapageis auf Anhang I, was den internationalen, kommerziellen Handel mit diesen Tieren verbietet. Seidenhai, Fuchshaie und Teufelsrochen wurden in Anhang II aufgenommen, das heißt, dass der Handel mit diesen Arten nur noch mit speziellen Genehmigungen erlaubt ist und Handels- und Bestandsdaten erhoben werden müssen.

Ein Antrag Swasilands, den Handel mit Nashornhorn zuzulassen, wurde von den Delegierten abgelehnt, andererseits fand aber auch der Antrag einer Koalition afrikanischer Staaten, die Elefantenpopulationen von Namibia, Südafrika, Botswana und Zimbabwe auf Anhang I hochzustufen, fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Es gab aber auch positive Entscheidungen für Elefanten. Die Versuche Namibias und Simbabwes, den Handel mit Elfenbein wieder zu ermöglichen, scheiterten. Fast einstimmig wurde außerdem der sogenannte „Decision Making Mechanism“ abgelehnt, der zukünftig das Procedere für Elfenbeinhandel definieren sollte.

Eine der größten Enttäuschungen dieser Konferenz war die Entscheidung, dem Afrikanischen Löwen nicht den höchsten Schutzstatus zu gewähren. Dadurch wäre der internationale kommerzielle Handel mit Löwen und bestimmten Löwenteilen verboten wurden – was aus Sicht des IFAW dringend notwendig gewesen wäre.

Stattdessen einigte man sich auf Null-Quoten für den Export von Knochen und Klauen wilder Löwen, während Südafrika Exportquoten für gezüchtete Löwen festlegen und bei CITES melden muss.

Quelle: IFAW Deutschland

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