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Schlachtung trächtiger Rinder: Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung

Archivmeldung vom 18.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schlachtung einer Kuh
Schlachtung einer Kuh

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Per Gesetz will die Bundesregierung das Schlachten trächtiger Rinder verbieten, doch am entsprechenden Entwurf gibt es Kritik. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" vor der Abstimmung am Donnerstag im Bundestag berichtet, fordern sowohl die Grünen als auch eine Expertin der Bundesregierung Nachbesserungen. "Wir unterstützen diesen Gesetzentwurf nicht und appellieren an das Ministerium, ihn fachlich grundlegend zu überarbeiten", schreibt die Professorin Katharina Riehn laut "NOZ" in einer Stellungnahme.

Die Wissenschaftlerin von der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften hatte für die Bundesregierung zum Thema geforscht und kritisierte jetzt im Gespräch mit dem Blatt Ausnahmen, die der Entwurf zulässt. Damit falle die Bundesregierung hinter freiwillige Vereinbarungen zurück, die in einigen Bundesländern bestehen. Aus fachlicher Sicht sei das schwer nachzuvollziehen. Weil die Ausnahmeregeln zudem sehr weit gefasst seien, schaffe das Gesetz mehr Probleme als das es welche löse, so Riehn.

Die Grünen im Bundestag teilten die Kritik. Der agrarpolitische Sprecher Friedrich Ostendorff sagte der "NOZ": "Wir fordern Minister Schmidt auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die folgenschweren Ausnahmeregelungen zu streichen." Nicole Maisch, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion, kritisierte Schlupflöcher, die das Gesetz schaffe. Sie forderte: "Diese Einfallstore müssen zum Schutz der trächtigen Muttertiere und der ungeborenen Feten, die bei einer Schlachtung qualvoll ersticken, geschlossen werden."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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