Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Natur/Umwelt PETA fordert Agrarminister auf, das Töten schwangerer Tiere per Erlass zu verbieten

PETA fordert Agrarminister auf, das Töten schwangerer Tiere per Erlass zu verbieten

Archivmeldung vom 04.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Udo Böhlefeld / pixelio.de
Bild: Udo Böhlefeld / pixelio.de

Gegen den qualvollen Tod im Mutterleib: Nachdem bei der diesjährigen Agrarministerkonferenz Anfang September unter anderem über die Tötung von schwangeren Kühen im Schlachthof diskutiert wurde und es zu keinem einstimmigen Verbot kam, wurde das Thema an den Bund weitergegeben. PETA Deutschland e.V. appelliert nun an die Agrarminister der Länder, das Töten schwangerer Tiere – mindestens ab dem letzten Drittel der Schwangerschaft – per Erlass zu unterbinden und die Veterinärbehörden aufzufordern, ein solches Verbot in den einzelnen Bundesländern durchzusetzen.

Verstöße sollten außerdem nachdrücklich geahndet werden, um dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Gleichzeitig startet die Tierrechtsorganisation eine bundesweite Petition für ein Schlachtverbot schwangerer Kühe, an der sich alle Bürger beteiligen können.

„Über 180.000 Kälber ersticken jedes Jahr im Bauch ihrer Mütter, weil diese im Schlachthaus getötet werden. Die Praktik ist in Politik und Fleischbranche seit Jahren bekannt – dennoch wurden bislang keine Maßnahmen getroffen, um Mutter und Kind zu schützen“, so Lisa Wittmann, Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA Deutschland e.V. „Wir fordern die Agrarminister dringend auf, sich in ihrem Bundesland endlich für die Rechte der Tiere einzusetzen.“

Bislang ist es gemäß EU-Richtlinie 1/2005 zum Transport von Tieren lediglich verboten, „trächtige Tiere im fortgeschrittenen Gestationsstadium (90 % oder mehr) zu transportieren.“ Da ein Verstoß aber nicht direkt unter Strafe steht und sich weder Landwirte noch Transporteure an diesen Punkt der Verordnung halten, ist es dringend geboten, die Tötung schwangerer Tiere per Erlass zu unterbinden. Darüber hinaus ist ein Tötungsverbot im letzten Zehntel der Schwangerschaft nicht ausreichend. Laut einer Stellungnahme des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 28. Oktober 2013 liegen wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vor, dass Föten zumindest ab dem letzten Drittel der Schwangerschaft bei der Schlachtung des Muttertieres bis zu ihrem Tod infolge von Sauerstoffmangel Schmerzen und Leiden empfinden.

Menschen, die Tierleid verhindern möchten, sollten kein Geld für tierische Produkte ausgeben. Mit PETAs kostenlosem VeganStart-Programm gelingt der Umstieg auf eine rein pflanzliche Ernährung spielend leicht. Veganer führen nicht nur ein gesünderes Leben, sie bewahren auch bis zu 50 Tiere pro Jahr vor dem Tod in Tierfabriken, Schlachthöfen oder auf Fischerbooten.

Quelle: PETA Deutschland e.V.

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte knolle in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige