EU-Parlament stimmt für Abschwächung des Schutzes von Wölfen

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Das EU-Parlament hat für die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der EU von "streng geschützt" auf "geschützt" zugestimmt. Mit 371 Stimmen dafür, 162 dagegen und 37 Enthaltungen unterstützte das Parlament den Vorschlag der Kommission einer diesbezüglichen Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April gebilligt hatte.
Die Mitgliedstaaten erhalten dadurch mehr Spielraum beim Management von
Wolfspopulationen. Die Mitgliedstaaten bleiben verpflichtet, den
günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem steht es
ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als
"streng geschützte Art" einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen
beizubehalten.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU)
begrüßte die Änderung. "Das heutige Votum des Europäischen Parlaments
ebnet den Weg für einen praktikablen Umgang mit dem Wolf. Wir werden nun
national für klare und praktikable Regeln sorgen, die den Herdenschutz
voranbringen und den Bundesländern rechtssichere Entnahmen ermöglichen",
sagte er.
Der Naturschutzbund (Nabu) kritisierte die
Herabstufung scharf. "Die Umlistung des Wolfs in der FFH-Richtlinie
bleibt auch nach der Zustimmung des EU-Parlaments eine rein politisch
motivierte Entscheidung - ohne wissenschaftliche Grundlage und entgegen
den Empfehlungen zahlreicher Fachleute", sagte Frederik Eggers,
Teamleiter Natur- und Umweltschutz beim Nabu Niedersachsen. "Sie ist
eine Scheinlösung, die weder die Herausforderungen der Weidetierhaltung
löst noch die Koexistenz fördert."
Ein konfliktarmes
Zusammenleben von Mensch und Wolf sei möglich, erfordere jedoch vor
allem bessere wirtschaftliche Perspektiven für die Weidetierhaltung.
"Nicht-selektive Abschüsse werden die Zahl der Nutztierrisse nicht
verringern. Nur flächendeckender, standortangepasster Herdenschutz
bietet wirksamen Schutz", so Eggers. "Zugleich braucht es klare
Regelungen für die rechtssichere Entnahme auffälliger Tiere - solche
Möglichkeiten sind jedoch bereits in der FFH-Richtlinie und im
Bundesnaturschutzgesetz verankert." Die Entscheidung markiere eine
gefährliche Abkehr vom Prinzip des vorausschauenden,
wissenschaftsbasierten Naturschutzes.
Quelle: dts Nachrichtenagentur