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Strahlenschutz/Schiffe und Waren

Archivmeldung vom 08.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Inga May / pixelio.de
Bild: Inga May / pixelio.de

Das Bundesumweltministerium empfiehlt einen Höchstwert für die Strahlenbelastung von Schiffen und Waren, die aus Japan nach Deutschland kommen. Diese Empfehlung wird allein aus Vorsorgegründen und zum Schutz der Bevölkerung abgegeben, es besteht keine unmittelbare Gefährdung für die Menschen in Deutschland. Dieser Höchstwert bezieht sich auf Oberflächen, also die Außenhülle eines Schiffs oder einer Ware, aber nicht auf Lebens- und Futtermittel. Die Empfehlung richtet sich an die zuständigen Behörden einschließlich Zoll und die Hafenbetreiber. Die ersten Schiffe, die nach den schrecklichen Ereignissen in Japan von dort nach Deutschland kommen, werden Mitte April erwartet.

Nach übereinstimmender Ansicht des Bundesumweltministeriums und der Strahlen-schutzkommission (SSK) soll der Höchstwert für Schiffe und Waren bei 4 Becquerel pro Quadrat-zentimeter (Bq/cm²) liegen. Bei Unterschreitung dieses Höchstwertes ist von keiner Gefährdung auszugehen. Eine Kontamination von 4 Becquerel pro Quadratzentimeter führt zu Strahlendosen, die deutlich unter dem international empfohlenen niedrigsten Referenzwert für Notfälle von 1 Millisievert im Jahr liegen. Die Strahlung unterhalb dieses Wertes wird als gesundheitlich unbedenklich angesehen. Zum Vergleich: Die jährliche effektive Dosis der natürlichen Strahlenexposition beträgt bei durchschnittlichen Bedingungen in Deutschland 2,1 Millisievert.

Die SSK hatte gleich nach den verheerenden Ereignissen in Fukushima empfohlen, dass Schiffe die Nähe des Standortes meiden und möglichst großräumig (ca. 50 Seemeilen bzw. ca. 100 km) umfahren.

Für Fragen des Strahlenschutzes und der Strahlenschutzvorsorge ist innerhalb der Bun-desregierung das Bundesumweltministerium zuständig. Der diesbezügliche Vollzug liegt in der Hand der Länder und verschiedener Bundesbehörden. Bei Überschneidungen der Ressortzuständigkeiten, z. B. für Fragen des Schiffverkehrs, des Zolls oder der Lebens-mittelüberwachung, werden Maßnahmen in enger Abstimmung der zuständigen Ministerien getroffen. Die Ressorts setzen sich bei der EU-Kommission für einheitliche Bewertungsmaßstäbe und Vorgehensweisen in Europa ein.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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