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Bauernorganisation AbL gegen Volksbegehren für Artenvielfalt in Niedersachsen

Archivmeldung vom 12.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Agrarwüste in Deutschland: Dank jahrzentelanger trockenlegung von Wasserspeichern (Moore, Sümpfe, Auen) ist nun oft zu wenig Wasser in der Landschaft (Symbolbild)
Agrarwüste in Deutschland: Dank jahrzentelanger trockenlegung von Wasserspeichern (Moore, Sümpfe, Auen) ist nun oft zu wenig Wasser in der Landschaft (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) lehnt das Volksbegehren für mehr Artenschutz in Niedersachsen ab. "Ein Gesetz einer amtierenden Regierung ist besser, weil die Bauern dann sicherer einen finanziellen Ausgleich für schärfere Naturschutz-Regeln bekommen. Initiatoren eines Volksbegehrens können wir nicht für Kompensation verantwortlich machen, die Regierung schon", sagte Ottmar Ilchmann, AbL-Landesvorsitzender, der Tageszeitung "taz".

Der Verband kämpft für Bauernhöfe, die von den Eigentümern geführt und ökologisch orientiert sind. Seine Stimme hat in der Umweltbewegung bei Agrarfragen großes Gewicht. Das Volksbegehren in Niedersachsen ist bundesweit bedeutend, da die Landwirtschaft dort so viel umsetzt wie sonst nirgendwo in Deutschland. Die Initiatoren - der Naturschutzbund (Nabu), die Grünen und der Deutsche Erwerbs- und Berufsimkerbund - wollen ab Ende März/Anfang April die nötigen 610.000 Unterschriften sammeln, damit der Landtag in Hannover über den Text entscheiden muss. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Bio-Anteil an der Agrarfläche von derzeit 4 bis zum Jahr 2030 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Pestizide sollen in Naturschutzgebieten verboten werden. In 5 Meter breiten Streifen an Gewässern dürften weder konventionelle Ackergifte noch Dünger eingesetzt werden. Den Bauern wäre gesetzlich untersagt, "naturnahe Strukturelemente" wie Hecken oder Bäume zu beseitigen.

AbL-Chef Ilchmann befürchtet, dass die Landwirte für diese kostspieligen Maßnahmen wenig Kompensationen bekommen, "wenn das jetzt über ein Volksbegehren einer Regierung quasi aufgezwungen wird." Die SPD-CDU-Regierung in Hannover habe sich unter Druck des angedrohten Volksbegehrens bereits bewegt und den Umweltschützern Angebote gemacht. "Bei unklarer Entschädigung bietet das Volksbegehren dem Bauernverband, CDU und FDP eine Steilvorlage, die derzeit besonders große Wut der Bauern auf die bewährten Feindbilder wie Umweltorganisationen und Grüne zu lenken", warnt Ilchmann.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wiesen Ilchmanns Einwände zurück. "Die Finanzzusagen des Umweltministers Olaf Lies sind völlig vage und unverbindlich", sagte Hans-Joachim Janßen, Ko-Vorsitzender der Landes-Grünen, der taz. "Es fehlt eine gesetzliche Grundlage. Wir schreiben hingegen den finanziellen Ausgleich für Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung direkt ins Gesetz zum Volksbegehren." Auch die vorgeschlagenen Ziele der Landesregierung seien zu allgemein. Beispielsweise habe sie bisher nicht angegeben, um wieviel Prozentpunkte sie den Anteil des Öko-Landbaus ausbauen wolle.

Quelle: taz - die tageszeitung (ots)


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