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EuGH-Urteil: EU-Länder müssen ausländischen Ökostrom nicht fördern

Archivmeldung vom 01.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Sitzungssaal des EuGH
Sitzungssaal des EuGH

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die auch in der Bundesrepublik geltenden Beschränkungen beim Import von Ökostrom sind laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit EU-Recht vereinbar: Die Richter am EuGH urteilten am Dienstag, dass EU-Staaten nicht dazu verpflichtet sind, Erneuerbare Energien aus anderen EU-Ländern zu fördern. Die Richter gaben damit Schweden Recht, das sich geweigert hatte, einem finnischen Energieunternehmen Subventionen zukommen zu lassen.

Auch in Deutschland war das Urteil mit Spannung erwartet worden: So war befürchtet worden, dass die gesamte Energiewende ins Wanken geraten könnte, wenn Ökostrom-Produzenten aus anderen EU-Ländern versuchen würden, deutsche Fördergelder für Erneuerbare Energien zu erhalten.

Fuchs: Erleichterung über EuGH-Urteil zur Förderung erneuerbarer Energien

Europäischer Gerichtshof lässt der Politik die Aufgabe, über zukünftige europäische Fördermodelle zu entscheiden

In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am heutigen Dienstag die Zulässigkeit nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energien bestätigt. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Dr. Michael Fuchs:

"Wir sind sehr erleichtert darüber, dass uns der Europäische Gerichtshof keine Hals-über-Kopf-Europäisierung der Erneuerbaren-Förderung aufzwingt. Letztlich wurde unsere Auffassung bestätigt, dass nationale Fördersysteme möglich sein müssen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Wir sind leider in der Europäischen Union noch nicht so weit, dass wir ein harmonisiertes europäisches Fördermodell starten könnten. Diesen politischen Realitäten trägt der Gerichtshof Rechnung.

Umso mehr ist Deutschland gefordert, sich mit voller Kraft für eine Europäisierung der Förderung einzusetzen. Denn eines ist klar: Unsere sehr ehrgeizigen langfristigen Ausbauziele für erneuerbare Energien lassen sich nur dann realisieren, wenn unsere Partner in der EU mitmachen und wenn wir europaweit die besten Standorte für erneuerbare Energien nutzen können. Bei einer rein nationalen Strategie schießen uns die Kosten durch die Decke.

In Deutschland werden wir bald an einen Punkt kommen, wo wir Windräder und Solaranlagen in großem Stil abschalten müssen, weil das Angebot einfach weit über der Nachfrage liegt, beispielsweise an einem sonnig-windigen Pfingstmontag. Und wir werden Situationen haben, in denen weder Wind noch Sonne zur Verfügung stehen und wir froh sind über jedes Kohle- oder Gaskraftwerk. Es liegt auf der Hand, dass ein funktionierender europäischer Binnenmarkt mehr an fluktuierender Energie aushält als ein nationaler Markt."

EuGH-Urteil - gute Nachricht für Stromkunden

Als gute Nachricht für saubere Energie und die Stromkunden wertet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Ålands Vindkraft AB (Rechtssache C-573/12). "Die Richter am EuGH haben betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die Erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen, demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. Damit wird es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte."

Der finnische Windpark-Betreiber Ålands Vindkraft wollte vor dem EuGH durchsetzen, dass er vom schwedischen Fördersystem profitiert. Dies hatten die schwedischen Behörden abgelehnt. Der EuGH gab den Behörden nun Recht.

Die Richter wiesen in ihrem Urteil auch ausdrücklich darauf hin, dass es im Allgemeininteresse liege, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klimaveränderungen zu bekämpfen. BEE-Geschäftsführer Falk dazu: "Durch diese Klarstellung von höchster Stelle haben Europas Regierungen, aber auch die Investoren in Erneuerbare Energien Rechts- und Planungssicherheit. Das gibt der Energiewende neuen Schub."

Falk weiter: "Übrigens werden sich auch die französischen Stromkunden freuen, weil nun keine deutschen Unternehmen von den deutlich höheren südfranzösischen Solarstromvergütungen, die dort aufgrund des Ausschreibungssystems gezahlt werden, profitieren können."

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 29 Verbänden und Organisationen mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen. Wir vertreten auf diese Weise 371 400 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / CDU/CSU Bundestagsfraktion - Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (ots)

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