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Gewässer schützen: Medikamente nicht über Toiletten entsorgen

Archivmeldung vom 24.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Medikamente: Pillen aus dem 3D-Drucker kommen. Bild: flickr.com/e-Magine Art
Medikamente: Pillen aus dem 3D-Drucker kommen. Bild: flickr.com/e-Magine Art

Medikamentenreste dürfen nicht über die Toilette oder das Spülbecken entsorgt werden. "Dieser Weg ist völlig ungeeignet, denn so können Arzneistoffe in die Gewässer gelangen", sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Nicht mehr benötigte oder verfallene Medikamente können über den Hausmüll entsorgt werden.

Die Kommunen verbrennen den Hausmüll in der Regel in Müllverbrennungsanlagen, bevor mögliche Reste auf Deponien gelagert werden. Dadurch ist die Belastung des Grundwassers durch Medikamentenreste ausgeschlossen. Größeren Mengen an nicht mehr benötigten Medikamenten, etwa nach einem Todesfall, nehmen Schadstoffsammelstellen an.

Arnold: "Es ist erfreulich, dass das Thema Nachhaltigkeit auch bei der Medikamentenentsorgung angekommen ist. Aber die Belastung der Gewässer mit Arzneistoffen resultiert nicht nur aus einer falschen Entsorgung." Einige Verschmutzungswege sind unvermeidbar, zum Beispiel wenn Arzneimittelreste in Körper nicht abgebaut und mit dem Urin ausgeschieden werden. Auch wenn Medikamente auf die Haut aufgebracht werden, gelangen die Arzneistoffe beim Duschen oder Baden zum Teil ins Abwasser.

Als freiwilligen Service bieten einige Apotheken an, in Zusammenarbeit mit lokalen Entsorgungsunternehmen alte Medikamente grundwasserneutral zu entsorgen. Arnold: "Es gibt keine Pflicht einer Apotheke für die Entsorgung. Was viele Patienten nicht wissen: Wenn eine Apotheke die Arzneimittelreste annimmt, kann sie sie nicht weiterverwerten. Im Gegenteil, der Apotheker muss für die Entsorgung noch Gebühren bezahlen, denn Arzneimittelreste aus der Apotheke sind Gewerbeabfall."

Gebrauchte Arzneimittel dürfen auch nicht an Bedürftige gespendet werden, egal ob im In- oder Ausland. "Eine hochwertige Arzneimittelversorgung ist bei einer solchen 'Resteverwertung' schlicht unmöglich. Neben der fragwürdigen Arzneimittelqualität ist bei solchen Kleinstmengen keine Versorgung mit ausreichenden Mengen in der richtigen Dosierung garantiert. Wer Gutes tun will, sollte an Hilfsorganisationen Geld spenden, aber keine Medikamentenreste."

Weitere Informationen unter www.abda.de

Quelle: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (ots)

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