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Dachdeckerverband enttäuscht: Umweltminister erreichten keine Einigung bei Polystyrol-Entsorgung

Archivmeldung vom 06.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. Bild: ZVDH)
ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. Bild: ZVDH)

Die Umweltminister der Bundesländer konnten sich auf der Umweltministerkonferenz (UMK), die letzte Woche in Berlin tagte, nicht auf eine einstimmige Empfehlung zur Rückstufung von HBCD-haltigem Polystyrol (HBCD = Hexabromcyclododecan) als ungefährliche Abfallart verständigen. Nach Informationen des Bundesumweltministeriums (BMUB) werden einige Bundesländer einen entsprechenden Rückstufungsantrag in den Bundesrat einbringen. Dieser wird sich dann auf seiner nächsten Sitzung am 16. Dezember 2016 damit befassen.

Das BMUB hat angekündigt, in der darauffolgenden Woche am 21. Dezember einen Kabinettsbeschluss zur Unterstützung der Initiative durch die Bundesregierung herbeizuführen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte zuvor mehrfach betont, dass sie die Einstufung des Polystyrols als gefährlichen Stoff für überzogen halte, denn bei fachgerechter thermischer Verwertung in den Müllverbrennungsanlagen gebe es weder schädliche Rückstände noch schädliche Emissionen. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hatte im Vorfeld der UMK - gemeinsam mit seinen angeschlossenen Landesverbänden - versucht, die Umweltminister von der Wichtigkeit einer Rückstufung zu überzeugen.

ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx dazu: "Ein äußerst enttäuschendes Ergebnis. Viele Dachdecker bleiben auf den Dämmstoffen und auf den zum Teil immens hohen Kosten für die Entsorgung sitzen. Erste Entlassungen, Kurzarbeit, zahlreiche Baustopps sind die Folgen. Die Industrie meldet erste Umsatzeinbußen und auf Mieter werden höhere Kosten zukommen. Die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden konterkariert, da die energetische Sanierung mehr oder weniger brachliegt. Und dies ohne Not, denn von der EU ist eine Einordnung des HBCD als gefährlicher Stoff nicht vorgegeben: Dies ist allein dem vorauseilendem Gehorsam einiger Bundesländer geschuldet, die diesen Antrag seinerzeit in den Bundesrat eingebracht haben. Nun müssen wir kurzfristig eine Mehrheit im Bundesrat erreichen, um Schlimmeres zu verhindern!"

Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH (ots)

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