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"Horrorfahrten stoppen": PETA initiiert knapp 40 europaweite Protestaktionen gegen Tiertransporte

Archivmeldung vom 04.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Screenshot Internetseite: "https://www.peta.de/themen/tiertransporte/" / Eigenes Werk
Bild: Screenshot Internetseite: "https://www.peta.de/themen/tiertransporte/" / Eigenes Werk

Vom 5. bis 11. August protestiert PETA in verschiedenen Städten in Deutschland und zwölf weiteren europäischen Ländern gegen kommerzielle Tiertransporte. Die Tierrechtsorganisation wird - teils vertreten oder unterstützt durch lokale PETA ZWEI-Streetteams und andere Organisationen - beispielsweise in Berlin, Sigmaringen, Heidelberg, Hannover und Wien Halt machen.

Weiterhin sind unter anderem Aktionen in Belgien, Frankreich, Rumänien, Kroatien und Slowenien geplant. Denn noch immer werden Rinder, Schweine, Schafe und andere Tiere teilweise Tausende Kilometer durch Europa und über die europäischen Grenzen hinaus in Nicht-EU-Staaten transportiert. Mit den knapp 40 Protestaktionen fordert PETA nachdrücklich ein EU-weites Verbot von Langstreckentransporten.

"Die Verantwortlichen aus der Politik haben es bislang versäumt, die tierschutzwidrigen Horrorfahrten zu verbieten. Und das, obwohl sie genau wissen, dass den Tieren in den Zielländern teils die Augen ausgestochen, Gliedmaßen gebrochen und anschließend die Hälse aufgeschnitten werden - all das durchleiden sie oft bei vollem Bewusstsein", so Agrarwissenschaftlerin Lisa Kainz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie. "Die Politik muss den veganen Ökolandbau dringend stärker fördern. Doch wir alle können auch selbst aktiv etwas verändern: Wer sich vegan ernährt, rettet Tierleben und reduziert noch dazu den eigenen ökologischen Fußabdruck enorm."

Die Organisation erinnert daran, dass Tiere auf den Fahrten gezwungen sind, tage- und mitunter wochenlang ohne ausreichend Nahrung und Wasser inmitten ihrer eigenen Exkremente auszuharren. Auf den vollbeladenen Lkws oder Schiffen trampeln sich viele von ihnen aus Panik und Erschöpfung gegenseitig tot. Die Überlebenden werden in den Zielländern meist ohne Betäubung getötet.

Aus Tierschutzgründen haben zahlreiche Bundesländer in Deutschland Transporte in Nicht-EU-Staaten per Erlass untersagt. Einige Veterinärbehörden bieten den Transportfirmen jedoch ein Schlupfloch, indem sie eine besonders bereitwillige Genehmigungspraxis zugunsten der Transportunternehmen an den Tag legen. Teilweise werden Verbote auch durch örtliche Verwaltungsgerichtsentscheidungen gekippt. Transporte in andere EU-Länder sind zudem ebenfalls erlaubt. Von dort können die Tiere weiterhin in Nicht-EU-Staaten verfrachtet werden, weshalb ein deutschlandweites und zusätzlich ein EU-weites Verbot nach Ansicht der Organisation unerlässlich sind.

Tiere auf vielen langen Routen nachweislich nur unzureichend versorgt

Berichte von Amtstierärztinnen, Tierschutzorganisationen und Medien belegen, dass die Tiere auf vielen der langen Routen nicht oder nur unzureichend versorgt werden. Auf den Strecken fehlen oftmals Entlade- und Versorgungsstationen. Infolgedessen sind die Tiere gezwungen, auf den Transportern dicht an dicht in ihren eigenen Exkrementen auszuharren. Auch Tierkinder, die noch auf Muttermilch angewiesen sind, müssen teils lange Fahrten ertragen - so ist beispielsweise der Tod vieler Kälber von vorneherein einkalkuliert. PETA weist darauf hin, dass die Transporte gegen die EU-Transportverordnung 1/2005 verstoßen, wonach ein Transport nur genehmigt werden darf, wenn "den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist". [1]

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein - eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (2009): Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV). Online abrufbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschtrv_2009/BJNR037500009.html. (03.08.2021).

Quelle: PETA Deutschland e.V. (ots)

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