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VIER PFOTEN fordert Klarheit bei Zahlungen für höhere Tierschutzstandards

Archivmeldung vom 25.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de
Bild: Wilhelmine Wulff / pixelio.de

VIER PFOTEN ist enttäuscht, dass Tierschutz in Zukunft im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) keine Priorität mehr darstellen wird, obwohl es bei der letzten Reform noch ein Ziel war. Die Reform will nur Landwirte unterstützen, die die bestehenden Tierschutzgesetze einhalten, kümmert sich jedoch nicht um diejenigen, die mehr im Sinne der Tiere leisten wollen.

„Die nächste GAP sieht gehetzt und unfertig aus. Es ist nicht möglich, Tierschutz als ein Ziel der GAP zu streichen, weder durch eine Unachtsamkeit, noch durch pure Absicht. Ohne finanzielle Anreize werden die Landwirte eher entmutigt, darüber nachzudenken, wie sie für ihre Nutztiere ein besseres Leben erreichen können. Bevor die nächste GAP in Kraft tritt, sollte Kommissar Ciolos den Landwirten klar machen, ob sie Geld für die Verbesserung des Tierschutzes, der über die bestehende Rechtslage hinaus geht, zur Verfügung haben werden, wie hoch das Budget dafür ist und wie hoch der Anteil der EU-Förderung sowie die maximale Fördersumme pro Projekt sein wird”, so Dr. Martina Stephany, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN. „Die EU Kommission hat sich – wie alle EU Institutionen und die Mitgliedstaaten – an die im Lissabon Vertrag/VAEU verankerten Grundsätze zu halten, dazu zählt der Tierschutz (Art. 13), das bedeutet, dass die Tatsache, dass Tiere fühlende Wesen sind, in der EU Politik und Gesetzgebung zu berücksichtigen sind.“

Derzeit werden mehr als 80% der Agrarförderungen der EU an nur 20% der Landwirte ausbezahlt. Die Kommission stimmte darin überein, dass dies nicht akzeptabel sei, und schlug vor, den Geldbetrag, den ein einzelner Betrieb erhalten kann, schrittweise zu begrenzen. Darüber hinaus werden Kleinbetriebe von der Verpflichtung ausgenommen, EU-rechtliche Standards einzuhalten, um Direktzahlungen zu erhalten.

„Dieser neue Ansatz der Kommission beschäftigt sich nicht mit Tierschutzfragen, die durch die derzeit gängigen, äußerst intensiven Produktionssysteme für Millionen von Nutztieren relevant sind. Die Annahme, dass Großbetriebe schlecht und Kleinbetriebe ein Paradies für Nutztiere seien, ist falsch. Bei Fragen nach dem Wohl der Tiere sollten alle die gleichen, strengeren Regeln einhalten müssen”, fügt Stephany hinzu. „Das allgemein verbindliche Prinzip des Tierschutzes in Art. 13 (Tiere sind fühlende Wesen) haben alle EU Institutionen zu berücksichtigen, gerade auch die Kommission, hier stehen auch die Ausnahmeregelungen dieser Vorschrift nicht zur Debatte.“

Im Jahr 2005 stoppte die Kommission die Exportförderung für lebende Tiere, die zur Schlachtung in Drittländer gebracht wurden, erlaubte Exportförderungen aber weiterhin für reinrassige Zuchttiere. Durch den Transport über weite Strecken werden massive Tierschutzprobleme verursacht. Im Rahmen der neuen GAP wird der Export von lebenden Tieren in Drittstaaten weiterhin gefördert. „Während hunderttausende Europäer von der Kommission verlangen, den Transport von Nutztieren auf unter acht Stunden zu begrenzen, bietet die neue GAP Förderungen für die Folterung von Tieren auf langen Wegstrecken zu Drittstaaten an. Es sieht so aus, als wäre die neue GAP der EU bereits jetzt überholt. Sie reagiert nicht auf derzeitige Forderungen ihrer Bürger nach einem erhöhten Tierschutz”, schließt Stephany.

VIER PFOTEN fordert von der EU-Kommission, Tierschutz als ein Ziel der Reform erneut in Betracht zu ziehen, Landwirte, die Investitionen für Tierschutz tätigen wollen, der über den derzeitigen rechtlichen Standard hinausgeht, zu unterstützen, und Subventionen für den Transport von reinrassigen Zuchttieren zu stoppen.

Quelle: VIER PFOTEN

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