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Geplante Nationale Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) blendet nachhaltige Biokraftstoffe komplett aus

Archivmeldung vom 10.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Biokraftstoff-Regelungen in 30 europäischen Ländern - interaktive Karte (https://www.bdbe.de/daten/bioethanol-weltweit) / Bild: "obs/Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V./BDBe"
Biokraftstoff-Regelungen in 30 europäischen Ländern - interaktive Karte (https://www.bdbe.de/daten/bioethanol-weltweit) / Bild: "obs/Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V./BDBe"

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass bei der geplanten Zusammensetzung der Expertenkommission der Bundesregierung zur "Zukunft der Mobilität" (NPM) der entscheidende Beitrag der Biokraftstoffe zur CO2-Minderung im Verkehr verkannt wird. Das zeigt der Umstand, dass das für erneuerbare Energie aus Biomasse zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium weder im geplanten Lenkungskreis, noch in der beratenden Kommission oder den verschiedenen Arbeitsgruppen unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums vertreten sein soll.

Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, kritisiert darüber hinaus die voreilige thematische Festlegung der sechs Arbeitsgruppen und die Konzentration auf die Automobil- und Elektroindustrie: "Diese Nationale Plattform ignoriert die Emissionen von 46 Millionen Autos auf Deutschlands Straßen und beschränkt die Zukunft der Mobilität technologisch. Sie ist komplett elektrifiziert."

Der BDBe erinnert daran, dass sich Verhandlungsführer der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und auch der Bundesregierung als Teil des EU-Ministerrates erst vor zwei Monaten in Brüssel auf eine Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie geeinigt haben, die von 2021 bis 2030 gelten soll. Diese beinhaltet eine Anhebung des Mindestanteils erneuerbarer Energien im Verkehr von 10 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2030. Alternative Kraftstoffe wie beispielsweise Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sollen dabei auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Treibhausgasminderung im Verkehr leisten.

"Durch den Einsatz zertifiziert nachhaltiger Biokraftstoffe werden in Deutschland jährlich rund 7,3 Millionen Tonnen CO2 vermieden", so Norbert Schindler. "Unser Strom stammt derzeit nur zu 39 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen und ist im Übrigen fossilen oder atomaren Ursprungs. Eine nationale Expertenkommission darf sich vor diesem Hintergrund nicht hauptsächlich mit der Elektrifizierung des Verkehrs befassen. Es fahren momentan über 46 Millionen Pkw mit Verbrennungsmotoren auf unseren Straßen. Für diese Fahrzeuge müssen die Experten Lösungen finden und der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen hilft, Emissionen zu reduzieren." Der BDBe verweist auf die Verpflichtung zur baldigen Umsetzung der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie in nationales Recht. Norbert Schindler erklärt dazu: "In anderen EU-Mitgliedstaaten und auch in Norwegen sowie der Schweiz spielen Biokraftstoffe eine starke Rolle und müssen einen effizienten Beitrag zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen im Verkehr leisten. Dies sollte uns ein Vorbild sein."

Der BDBe hat auf seiner Website eine interaktive Karte zu gegenwärtigen Biokraftstoff-Regelungen und Beimischungszielen in 30 europäischen Ländern veröffentlicht: www.bdbe.de/daten/bioethanol-weltweit

Quelle: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (ots)

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