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Fünf Jahre ohne Fuchsjagd - keine Zunahme der Zahl der Füchse in Luxemburg

Archivmeldung vom 21.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Wildtierschutz Deutschland e.V. - Suittenpointner Stefan
Bild: Wildtierschutz Deutschland e.V. - Suittenpointner Stefan

Jagdlobbyisten argumentieren immer gerne mit dem Fehlen natürlicher Feinde, wenn es um den jagdlichen Eingriff in Wildtierpopulationen geht. Zumindest bei Füchsen und anderen Raubtieren in unseren Breiten ist das ein Fehlsch(l)uss.

Seit 2015 ist in Luxemburg die Fuchsjagd verboten. Die Horrorszenarien, die seitens des lokalen Jagdverbands FSHCL, aber auch von den deutschen Kollegen seinerzeit projiziert wurden, sind nicht ansatzweise eingetreten: Umweltministerin Carole Dieschbourg bestätigt auf eine parlamentarische Anfrage der Opposition hin, dass es nach fünf Jahren keine Indizien für eine Zunahme der Population der Füchse in Luxemburg gebe. Kontrollen und Zählungen mit Wildkameras würden eher auf einen stabilen, gleichbleibenden Bestand hindeuten.

Selbst der Befall der Füchse mit dem Fuchsbandwurm ist seit dem Jagdverbot zurückgegangen. Wurde der Fuchsbandwurm 2014 noch bei 40 Prozent der Füchse diagnostiziert, waren es zuletzt unter 20 Prozent.

Auch kann man den Füchsen nicht den Rückgang der Bodenbrüter oder gar der Biodiversität anlasten. So ist in Luxemburg das Rebhuhn bereits Anfang der 1980er-Jahre, trotz der damals noch intensiven Fuchsjagd, fast ausgestorben gewesen. Der Verlust der Artenvielfalt, insbesondere unter den Bodenbrütern, ist auf die Zerstörung des Lebensraumes und dem damit einhergehenden Insektenverlust als Futterquelle zurückzuführen.

Wildtierschutz Deutschland weist darauf hin, dass hierzulande der politische Wille noch fehle, die Jagd im Hinblick auf den Tierschutz wesentlich einzuschränken oder für bestimmte Tierarten sogar zu unterbinden. Bisher ist es für die grundsätzliche Bejagbarkeit ausreichend, dass eine Tierart im Bundesjagdgesetz als jagdbare Tierart gelistet ist.

Die Frage, ob es mit dem Wissen des 21. Jahrhunderts und etwa 70 Jahre nach der ersten Veröffentlichung des bundesdeutschen Jagdgesetzes noch einen vernünftigen Grund für die Bejagung vieler Tierarten gibt, stellt sich die Politik gar nicht erst. Der Gesetzgeber hat es in den vergangenen 30 Jahren auch versäumt, eine umfassende Überprüfung der grundsätzlichen Bejagbarkeit im Lichte des neuen Staatsziels Tierschutz vorzunehmen.

Hintergrundinformationen Fuchsjagd

Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)


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