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Dänemark ändert sein restriktives Hundegesetz

Archivmeldung vom 01.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Der öffentliche Druck und die jahrelangen Proteste von Tierschützern sowie die damit einhergehenden massiven Urlaubsstornierungen haben dazu geführt, dass Dänemark nun endlich Änderungen am landeseigenen Hundegesetz vorgenommen hat. Diese gelten ab dem 1. Juli 2014. Darauf weisen die Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN, TASSO e.V. sowie der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) hin.

Ab dem 1. Juli 2014 treten in der dänischen Hundegesetzgebung die folgenden Neuerungen in Kraft: Grundbesitzer dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Hunde mehr abschießen, die auf ihrem Eigentum herumstreunen. Hundehalter, deren Hunde zum wiederholten Mal auf fremden Grundstücken frei umher laufen, werden künftig mit einem Bußgeld von bis zu 270 Euro belangt. „Wir begrüßen es außerordentlich, dass mit dieser Regelung das antiquierte „Feld- und Weggesetz“ von 1872 nun endlich überholt ist“ sagt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO. „Wir fragen uns allerdings, ob diese Regelung auch für streunende Katzen gilt, denn dazu wird in den Verlautbarungen des dänischen Landwirtschaftsministeriums nichts erwähnt“, so der Experte weiter.

Eine weitere Gesetzesänderung betrifft den sogenannten Bissverletzungsparagraphen („skambid“). Bislang durfte ausschließlich die dänische Polizei entscheiden, ob ein Hund nach einem Beißvorfall eingeschläfert wird. Künftig haben Hundebesitzer das Recht, hierzu die Einschätzung eines Hundesachverständigen („dog expert“) einzufordern. „Leider ist in der neuen Gesetzgebung überhaupt nicht definiert, welche Ausbildung diese Person haben muss. Immerhin entscheidet sie über Leben und Tod eines Hundes“, gibt Udo Kopernik, Pressesprecher des VDH, zu bedenken. Deshalb bleibe erst einmal abzuwarten, ob diese Änderung tatsächlich eine Verbesserung für die Hundesicherheit in Dänemark darstelle.

Das seit dem 1. Juli 2010 geltende Verbot von Zucht, Haltung und Einfuhr 13 als gefährlich geltender Hunderassen (siehe unten) bleibt weiter bestehen. Diese Entscheidung lehnen VIER PFOTEN, TASSO e. V. und der VDH ausdrücklich ab, da Hunde nicht pauschal über die Einordnung in eine Rasseliste als gefährlich oder ungefährlich eingestuft werden können. „Kein Hund ist von Geburt an bissig oder gar lebensbedrohlich, sondern wird durch das menschliche Verhalten dazu gemacht“, warnt Birgitt Thiesmann von der Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. „Ein Urlaub mit Hund in Dänemark ist deshalb nach wie vor nicht zu empfehlen“, rät die Tierschutzexpertin.

In Dänemark auch weiterhin verbotene Hunderassen (Zucht, Haltung und Einfuhr): Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac.
Es gilt die folgende Ausnahmeregelung: Wer ein Tier von dieser Rasseliste nachweislich vor dem 17. März 2010 angeschafft hat, darf es weiterhin nach Dänemark mitbringen. Es muss aber auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden. Der Hund muss zudem einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt allerdings nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 1. Juli 2010 verboten waren.

Quelle: VIER PFOTEN

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