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Kommunen: Klagerecht für Tierschützer sorgt für sozialen Unfrieden

Archivmeldung vom 05.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen lehnen das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen als "weder notwendig noch geboten" ab. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens zu dem Gesetzesentwurf der rot-grünen Landesregierung. In dem Schreiben, das der "NOZ" vorliegt, warnen die Kommunen vor "erheblichem sozialen Unfrieden durch zahlreiche entsprechende Klageverfahren."

Das Verbandsklagerecht würde Tierschutzorganisationen ermöglichen, zum Beispiel in Genehmigungsverfahren für Stallbauten oder Tierversuche die Rolle des "Anwalts der Tiere" zu übernehmen. "Der Erlass eines solchen Gesetzes steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem dadurch gegebenenfalls zu erwartenden Nutzen", heißt es demnach in dem Schreiben an das Landwirtschaftsministerium. Das Klagerecht sei überflüssig, da kein Handlungsbedarf bestünde. Weder bei den Veterinärkontrollen noch bei der Aufsicht durch das Ministerium seien Defizite bekannt.

Die Kommunen warnen, das Gesetz "wäre geradezu kontraproduktiv für den Tierschutz." Die bei Landkreisen und Städten angesiedelten Veterinärbehörden müssten sich vermutlich mit einer Klageflut beschäftigen. Das wiederum halte sie davon ab, die Einhaltung des Tierschutzes zu kontrollieren, warnte die Arbeitsgemeinschaft.

Wie die "NOZ" schreibt, befindet sich das umstrittene Gesetz noch bis Mitte November in der sogenannten Verbandsanhörung. Danach geht der Entwurf erneut ins Kabinett um abschließend im Landtag zur Abstimmung gestellt zu werden. Bislang haben Tierschutzorganisationen in Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz ein Verbandsklagerecht.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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