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Taubenzüchter wegen "Aufruf zu Vogelmord" im Internet verurteilt

Archivmeldung vom 31.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Glaser / pixelio.de
Bild: Thomas Glaser / pixelio.de

Der Vorsitzende eines Berliner Taubenzuchtvereins muss wegen des Aufrufs zum Vogelmord im Internet eine Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze á 15 Euro) zahlen. Das Amtgericht Tiergarten sah es heute als erwiesen an, dass der Mann auf der Homepage seines Verbandes Tipplerclub Deutschland e.V. zum Fang und zur Tötung streng geschützter Greifvögel aufgerufen hatte und bestätigte einen entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Ins Rollen gekommen war das Verfahren nach einem Hinweis des Komitees gegen den Vogelmord an das Nordrhein-Westfälische Umweltministerium, das im April 2011 Anzeige gegen den Taubenzüchter erstattete. Wie das Komitee mitteilt, hatte der Mann zwischen März und Mai 2011 auf der Seite http://www.tippler-club-deutschland.de/de/Raubvogelproblem.htm dazu aufgerufen, sich "gegen das Raubvogelproblem zur Wehr zu setzen" und in mehreren Fällen ganz konkrete Anleitungen zum Fang und zur Tötung von Habichten und Wanderfalken gegeben. Im Forum der Seite brüstete er sich zudem damit, täglich Greifvögeln mit einem sog. Habichtfangkorb nachzustellen und rief andere Taubenfreunde dazu auf, das gleiche zu tun. "Der Mann hat mit seinem Hass auf Greifvögel viel Schaden angerichtet. Wir sind froh, dass er nun einen Dämpfer bekommen hat", begrüßte Komiteesprecher Axel Hirschfeld den Ausgang des Verfahrens.

Weil Brieftauben in ihr Beutespektrum fallen, sind Greifvögel vielen Taubenzüchtern und Geflügelhaltern ein Dorn im Auge. In Deutschland gehören alle Greifvögel jedoch zu den gemäß Bundesnaturschutz streng geschützten Arten. Wer ihnen nachstellt, sie fängt oder tötet kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e. V. (ots)

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