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Es staubt und stinkt bei Thüringer Abfallfirma - Behörden ignorieren schwere Rechtsverstöße

Archivmeldung vom 02.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen vom Freistaat Thüringen
Wappen vom Freistaat Thüringen

Auf der Abfallbehandlungsanlage der RCO Recycling-Centrum GmbH (RCO) im thüringischen Bad Klosterlausnitz wird seit Monaten gegen geltendes Recht verstoßen, ohne dass die zuständigen Aufsichtsbehörden dagegen einschreiten. Davon ist die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nach eigenen Recherchen überzeugt. Nach Angaben der Umweltschutzorganisation gehen seit mindestens April 2011 von der Anlage heftige Gas-, Faser-, Staub- und Geruchsemissionen aus.

Mitarbeiter des Abfallunternehmens wurden in unzulässiger Weise krebserregenden Substanzen ausgesetzt, Abwässer mit Chemikalien verunreinigt, Abfälle unsachgemäß gelagert und illegal miteinander vermischt. Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis verharmlost seit einem halben Jahr systematisch Hinweise beeinträchtigter Anwohner und blockiert Aufforderungen der DUH, gegen diese Verstöße vorzugehen.

"Wir halten es für skandalös, dass die thüringischen Überwachungsbehörden die offensichtlich gravierenden Verstöße in der Abfallbehandlungsanlage tolerieren. Die dort durchgeführte Verarbeitung und Lagerung gefährlicher Abfälle im Freien ist nach unserer Erkenntnis rechtswidrig. Da das örtliche Landratsamt seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt haben wir Umweltminister Reinholz aufgefordert, den Betrieb so lange zu schließen, bis ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt ist", sagt DUH-Bundes¬geschäftsführer Jürgen Resch.

Die Firma RCO betreibt in Bad Klosterlausnitz eine Abfallbehandlungsanlage, in der gefährliche Abfälle in einem so genannten "Stabilisierungsverfahren" verarbeitet werden. Die Anlage dient außerdem der Behandlung von zum Teil gefährlichen Abfällen zur Umwandlung in so genannte "Ersatzbrennstoffe". Seit April 2011 sind Bewohner eines 400 Meter von der Anlage entfernten Wohngebietes regelmäßig Staub- und Faseremissionen ausgesetzt, welche vom Betriebsgelände ins Wohngebiet geweht werden. Sie setzen sich in Haaren, Kleidung und auf geparkten Autos fest.

Eine gesundheitliche Gefährdung der Anwohner ist aufgrund der in der Anlage verarbeiteten Gefahrstoffe nicht ausgeschlossen. "Um die Umweltbelastungen und Gesundheitsgefahren für die Anwohner zu bewerten, sind langfristige Luftmessungen der Stäube und Fasern und orientierende Bodenproben auf dem Firmengelände sowie im benachbarten Wohngebiet unverzichtbar", erklärt die DUH-Abteilungsleiterin für Kreislaufwirtschaft Maria Elander.

Das für die Überwachung zuständige Landratsamt Saale-Holzland-Kreis weigert sich bis heute, entsprechende kontinuierliche Immissionsmessungen durchzuführen und verweist auf eine einmalige Messung im Außenbereich der Anlage am 24. Mai diesen Jahres, die keine Auffälligkeiten ergab. "Die bisherige Vorgehensweise des Landratsamts ist schlicht unseriös. Denn natürlich unterscheiden sich Art und Menge der Emissionen je nach Intensität des Anlagenbetriebes, nach den verarbeiteten Abfällen und den Windverhältnissen von Tag zu Tag. Ein einmalig gemessener Wert ist nicht aussagekräftig - dafür müssen die Staub- und Fasermessungen über mehrere Monate und an unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden", erklärt Elander.

Die Ursache für die Staubentwicklung auf dem RCO-Gelände ist nach Überzeugung der DUH im Anlagenbetrieb zu finden. Zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen werden überwiegend Dachpappen im Freien angenommen, geschreddert und abgelagert. Diese Dachpappen enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die nachweislich krebserregend sind. Vom Abwasserzweckverband Holzland festgestellte Belastungen des RCO-Abwassers mit PAKs wurden auf Staubausspülungen vom Betriebsgelände zurückgeführt.

Trotz dieser amtlichen Analysenergebnisse und ständiger Anwohnerbeschwerden hält das Landratsamt das Schreddern und Lagern PAK-belasteter Abfälle im Freien für unbedenklich und deren Verwehung in die betriebsnahe Umgebung für unwahrscheinlich. Folglich verzichtet die Behörde bisher auf die Anordnung emissionsmindernder Maßnahmen gegenüber der Firma RCO. Ein von der DUH mehrfach beim Landratsamt abgefragter, zeitlich verbindlicher Maßnahmenplan zur Minimierung oder Beseitigung der Emissionen wurde bis heute nicht vorgelegt. Währenddessen stinkt und staubt es auf dem RCO-Firmengelände unter den Augen der Kontrollbehörde weiter.

Anfragen der DUH beim Landesverwaltungsamt Thüringen ergaben zudem, dass Teile der Betriebsgenehmigung zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen bereits Mitte 2010 erloschen sind. Mit der Erteilung eines Genehmigungsbescheides im Jahr 2007 wurden Annahme, Verarbeitung und Lagerung von Ersatzbrennstoffen ausdrücklich nur in einer geschlossenen Halle erlaubt. Nachdem ein entsprechendes Gebäude nicht errichtet wurde, verlor die Baugenehmigung Mitte 2010 ihre Gültigkeit. Die Annahme und Aufbereitung gefährlicher Abfälle sowie zum Stauben oder zur Verwehung neigender Materialien ist somit nicht mehr rechtskonform durchführbar. "Es muss aufhören, dass die Firma RCO trotz anderslautender Genehmigungsvorschriften weiter Ersatzbrennstoffe im Freien herstellt und Anwohner massiv beeinträchtigt. Das thüringische Umweltministerium muss nun die rechtswidrige Verarbeitung und Lagerung gefährlicher und staubender Abfälle im Freien unverzüglich stoppen", verlangt DUH-Bundesgeschäftsführer Resch.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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