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Keine Windkraft im Wald: Windenergieanlagen im Dahlemer Wald (NRW) gefährden Wildtiere und zerstören Lebensräume

Archivmeldung vom 07.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: AfD/Pixabay-2686454_tdahl
Bild: AfD/Pixabay-2686454_tdahl

Wildtiere werden immer wieder zu Verlierern, wenn es um den Bau von Windenergieanlagen geht. So auch jetzt in der Eifel. Der Kreis Euskirchen hat mit einem Federstrich den Bau eines Windparks mit fünf Windenergieanlagen genehmigt - und damit gegen gefährdete Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und Wildkatze entschieden.

Im Gegensatz zu seinem weißen Verwandten ist der Schwarzstorch scheu, reagiert äußerst sensibel auf Störungen und benötigt große, geschlossene Waldgebiete. In Nordrhein-Westfalen wird der Schwarzstorchbestand auf nur rund 60 Brutpaare geschätzt. Trotzdem soll in der Eifel nahe der Ortschaft Dahlem (NRW) ein Windpark errichtet werden. Drei Türme von insgesamt fünf Anlagen stehen bereits. Ein Weiterbau war wegen unzureichender Genehmigungspraxis gestoppt worden; die Baustelle stand 32 Monate still. Doch nun hat der Kreis Euskirchen erneut eine Genehmigung erteilt - Dahlem IV soll weiter gebaut werden. Aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Verstöße hat der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. gegen diese Genehmigung Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.

Die Naturschutzinitiative e.V., der Naturschutzbund (NABU), Kreisverband Euskirchen und die Deutsche Wildtier Stiftung beurteilen die erneute Genehmigung des Windparks Dahlem IV als nicht rechtskonform. Bei der Einschätzung, wie sich die geplanten im Wald stehenden Windenergieanlagen auf gefährdete Arten wie Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch und verschiedene Fledermausarten auswirken werden, wurden erhebliche rechtliche Fehler gemacht, denn besonders für den Lebensraum der seltenen Schwarzstörche sind folgenschwere Einschnitte vorauszusehen. Schwarzstörche benötigen störungsfreie Brutstätten und Nahrungsgebiete. Durch die Windenergieanlagen können sie diese nicht mehr gefahrlos erreichen.

Auch der Lebensraum der Rotmilane wird durch die geplanten fünf Windenergieanlagen entwertet. Weniger als 1.000 Meter liegen zwischen den Anlagen und einem im Jahr 2019 mit zwei Jungvögeln erfolgreich bebrüteten Horst. In einer derartigen Nähe zu Brutplätzen dürfte in Nordrhein-Westfalen bislang kein Windpark genehmigt worden sein. Dies würde auch den Empfehlungen der Staatlichen Vogelwarten im "Helgoländer Papier" zu Abständen zwischen Brutplatz und Windenergieanlagen eklatant widersprechen.

Der artenschutzfachlichen Bewertung fehlt es auch im zweiten Genehmigungsverfahren an der notwendigen Untersuchungstiefe. Insbesondere die diversen Fledermausarten wurden unzureichend untersucht. Dies wiegt besonders schwer, da durch das Bauvorhaben wertvolle alte Waldbereiche entnommen werden, in denen die Fledermausquartiere zumeist anzutreffen sind.

"Die schwerwiegenden artenschutzfachlichen Konfliktfelder des ersten Genehmigungsverfahrens konnten auch durch das erneute Genehmigungsverfahren nicht aufgelöst werden. Daher reichen wir Klage gegen die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen ein", erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Nordrhein-Westfalen und Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der NI im Kreis Euskirchen.

"Wenn Windenergieanlagen zunehmend auch unsere Wälder erobern, spitzt sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland weiter zu. Viele der im Wald rund um Dahlem vorkommenden Arten haben ohnehin schon unter Lebensraumverlusten zu leiden. Eine weitere Belastung durch Windenergieanlagen ist aus Sicht der Wildtiere inakzeptabel", erklärte Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, die die Klage der Naturschutzinitiative unterstützt.

Quelle: Deutsche Wildtier Stiftung (ots)


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