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Erster Vogelgrippefall bei Nutzgeflügel in Deutschland

Archivmeldung vom 05.04.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Geflügelhalter im sächsischen Muldentalkreis hat sich bestätigt. Die zuständige Landesbehörde hat die Keulung von 16.000 Puten, Gänsen und Hühnern angeordnet und richtet eine Schutzzone von drei Kilometern um den Betrieb ein.

"Wir befürchten, dass nun sämtliches Geflügel innerhalb dieser Schutzzone vorsorglich getötet wird", erklärt Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin von VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz. "VIER PFOTEN lehnt die präventive Keulung gesunder Geflügelbestände ab, auch wenn sich diese in einer Schutzzone befinden. Anstatt massenhaft Tiere auf Verdacht zu töten, muss mit konsequenter Abschottung, dem Verbot aller Transportaktivitäten und entsprechenden Desinfektionsmaßnahmen reagiert werden".

Bricht in einem Nutzgeflügel-Bestand die Vogelgrippe aus, muss dieser Bestand nach dem deutschen Tierseuchengesetz getötet bzw. gekeult werden. Es ist jedoch Abwägungssache der verantwortliche Landesbehörde, innerhalb einer Schutzzone die Keulung allen Geflügels, - also auch gesunder Bestände - anzuordnen oder nicht. Aus Tierschutzsicht ist ein solches Vorgehen absolut unverhältnismäßig.

Wenn tatsächlich Tiere aus einem infizierten Bestand getötet werden müssen, sollten unabhängige Kontrolleure bei Tötungsaktionen einen Beobachterstatus erhalten und prüfen, ob die Keulungsmethoden und deren praktische Umsetzung tierschutzgerecht und so schmerzfrei wie möglich sind. Eine größtmögliche Leidensfreiheit der Tiere muss garantiert sein.

Quelle: Pressemitteilung VIER PFOTEN

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