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Bundesregierung verbietet Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten

Archivmeldung vom 03.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Screenshot Website „FragdenStaat.de“
Bild: Screenshot Website „FragdenStaat.de“

Ein brisantes Gutachten, welches nahelegt, dass Glyphosat Krebs auslösen kann, darf nicht im Netz veröffentlicht werden. Das Landgericht Köln hat der Website „FragdenStaat.de“ die Publikation verboten. Die Betreiber wollen dagegen klagen und bedienen sich derweil eines cleveren Tricks. Dies teilt das russische online Magazin "Sputnik" mit.

Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Das sechsseitige Gutachten des Bundesamtes für Risikobewertung stammt bereits aus dem Jahre 2015 und dokumentiert unter anderem Untersuchungen zu Tumoren, die das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat ausgelöst haben könnte. Die Plattform FragDenStaat hatte das Gutachten durch einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz von der Behörde erhalten und veröffentlicht. „FragDenStaat“ ist ein 2011 gegründetes Projekt, über das Bürger online Anfragen an deutsche Behörden stellen können. Das Team von FragdenStaat stellt ebenfalls Anfragen und veröffentlicht die Antworten der Behörden auf ihrer Website.

Nun hat das Landgericht Köln verfügt, dass das staatliche Glyphosat-Gutachten nicht mehr auf FragdenStaat.de öffentlich zugänglich sein darf. Anderenfalls drohen den Betreibern eine Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Das zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) unterstehend, wirft der Plattform Urheberrechtsverletzung vor und fordert von den Betreibern die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Die Bundesregierung verbietet also die Veröffentlichung eines staatlichen Gutachtens.

Die Behörde, die die Websitebetreiber verklagt hatte, beruft sich auf das Urheberrecht. Bei dem Gutachten handele es sich "auch um ein Sprachwerk, das gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG urheberrechtlich geschützt ist" und nur "mit Zustimmung des Antragstellers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht" werden dürfe.

FragdenStaat vermutet jedoch, dass der Grund im brisanten Inhalt des Gutachtens liegt, der möglichst nicht an die Öffentlichkeit gelangen soll.

Notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof

Der Verein will sich nun dagegen wehren. Bereits in der vergangenen Woche haben sie Klage gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Landgericht erhoben. FragdenStaat.de hatte bereits 2014 erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Damals ging es um juristisches Gutachten zur Frage, ob eine 2,5-Prozent-Hürde bei der Europawahl zulässig sei. Damals hatte das Kammergericht Berlin einer Klage der Plattform gegen eine Abmahnung durch die Bundesregierung stattgegeben.

Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat sagte: „Es ist beschämend zu sehen, dass das Landwirtschaftsministerium das Urheberrecht missbraucht, um unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken. Wir lassen uns aber nicht einschüchtern. Wenn es sein muss, ziehen wir mit dem Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof. Das Urheberrecht darf nicht zum Zensurheberrecht werden.“

FragdenStaat.de hat das Glyphosat-Gutachten inzwischen von ihrer Website gelöscht. So lange der Rechtsstreit nicht geklärt ist, bedient sich die Initiative jedoch einer Gesetzeslücke und ruft die Bürger auf, das Dokument individuell auf der Website anzufordern. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder das Recht auf eine Privatkopie. Die Initiative schreibt auf ihrer Website:

„Das Landgericht Köln hat die Veröffentlichung des Gutachtens verboten. Sie kann aber nicht verbieten, dass alle Menschen das Gutachten für sich selbst anfragen. Helfen Sie uns und fragen Sie das Gutachten an!”"

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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