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Erfolg für Deutsche Umwelthilfe: Gericht untersagt Vertrieb von Energiesparlampen mit zu hohem Quecksilbergehalt

Archivmeldung vom 17.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild:Viktor Mildenberger  / pixelio.de
Bild:Viktor Mildenberger / pixelio.de

Der Leuchtmittelhersteller Brilliant AG darf keine Energiesparlampen mit zu viel giftigem Quecksilber mehr vertreiben. So lautet das Urteil des Landgerichts Stade vom 13. Dezember 2012 (AZ 8 O 112/12). Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen von verschiedenen Brilliant-Energiesparlampen deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt.

In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 13 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Doppelte. Weil das Unternehmen einer Aufforderung der Umweltschutzorganisation nicht nachkam, den Vertrieb der betroffenen Lampen einzustellen, klagte die DUH wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

"Nach wie vor versuchen manche Hersteller den schnellen Euro mit Energiesparlampen zu machen, die einen viel zu hohen Quecksilbergehalt besitzen. Dadurch gerät eine effiziente Lichttechnologie in Verruf, die zum Klimaschutz beiträgt", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Dass einige Unternehmen per Gerichtsbeschluss dazu gezwungen werden müssen, die Verantwortung für ihre Produkte zu übernehmen und die geltenden Gesetze einzuhalten, ist bedauerlich und zeugt von mangelndem Verantwortungsgefühl gegenüber den Verbrauchern und der Umwelt."

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.

"Das Urteil macht deutlich, dass alle Hersteller von Energiesparlampen - auch solche, die mit fadenscheinigen Ausreden versuchen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen - die vorgegebenen Grenzwerte bei jeder verkauften Lampe einhalten müssen. Deshalb freuen wir uns über die Entscheidung des Gerichts, welche die Pflichten der Unternehmen noch einmal klar betont", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertreten hat.

Die DUH engagiert sich bereits seit 2004 für eine korrekte Umsetzung umweltbezogener Verbraucherschutzvorschriften. Sie fordert die zuständigen Behörden auf, die Einhaltung der geltenden Grenzwerte besser zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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