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Familienbetriebe Land und Forst: Deutschland verpasst Chance zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus

Archivmeldung vom 05.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

"Das gestern im Bundestag verabschiedete Netzausbaubeschleunigungsgesetz wird den Energieleitungsausbau nicht wie beabsichtigt beschleunigen, sondern im Gegenteil die Akzeptanz für die Energiewende senken und erheblichen Widerstand im ländlichen Raum provozieren", kritisiert der Geschäftsführer der Familienbetriebe Land und Forst, Wolfgang v. Dallwitz.

Die Regierungsfraktionen konnten sich nicht auf eine laufende Vergütung für die laufende Beanspruchung land- und forstwirtschaftlicher Flächen für den Leitungsausbau einigen. Diese Flächen sollen die Behörden weiterhin gegen Leistung einer Einmalzahlung enteignen können, sofern die jeweils betroffenen Grundeigentümer sie nicht - für ein geringfügig höheres und ebenfalls nur einmaliges Entgelt - den vorhabentragenden Trassenbetreibern freiwillig zur Verfügung stellen.

"Es darf nicht sein, dass der Energieleitungsausbau auf Kosten der Grundeigentümer sowie der Land- und Forstwirtschaft vorangetrieben wird. Die Regelung der Einmalzahlung stammt aus der Zeit der Vollenteignung zum Straßen- oder Gleisbau. Heute steht hingegen die Mitbenutzung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke durch Trassenbetreiber im Vordergrund. Hierfür eignen sich viel besser miet- oder pachtähnliche Mitbenutzungsregelungen. Nur durch solche generationenübergreifende Teilhabe lässt sich auch die Akzeptanz künftiger Generationen für die dauerhaft eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzbarkeit von Betriebsflächen sicherstellen", erklärt Dallwitz.

Demgegenüber begrüßen die Familienbetriebe Land und Forst, dass der Gesetzgeber nach Jahren der Versäumnis nunmehr die längst überfällige gesetzliche Möglichkeit zum Erlass einer Bundeskompensationsverordnung beschlossen hat. Mit diesem Instrument kann künftig eingerichtet werden, dass für Vorhaben des Infrastrukturausbaus kein Naturschutzausgleich mehr an anderer Stelle geleistet werden muss. Bislang müssen auch solche Eingriffe kompensiert werden, beispielsweise durch Ersatzpflanzungen von Hecken oder Bäumen. Hierdurch gehen der Land- und Forstwirtschaft nicht nur die für die Infrastrukturmaßnahme benötigten Flächen verloren, sondern zusätzlich auch noch die Kompensationsflächen. Eine Bundeskompensationsverordnung kann allerdings nur Vorhaben im Bereich des Bundesrechts regeln. Dallwitz fordert: "Hier müssen die Länder jetzt nachziehen."

Die Familienbetriebe Land und Forst vertreten die Interessen von Betrieben, hinter denen rund 50.000 Eigentümer, Familienmitglieder und Mitarbeiter stehen.

Quelle: Familienbetriebe Land und Forst (ots)

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