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Zeitung: Neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz stärkt große Anlagen

Archivmeldung vom 03.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW), welches mit kaltgepresstem Rapsöl betrieben wird. Bild: wikipedia.org
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW), welches mit kaltgepresstem Rapsöl betrieben wird. Bild: wikipedia.org

Die Bundesregierung will einem Medienbericht zufolge den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) voran treiben. Wie das "Handelsblatt" (Montagsausgabe) meldet, sollen dazu größere KWK-Anlagen höhere Fördersätze erhalten und im Gegenzug die Förderbedingungen für kleine Anlagen drastisch vereinfacht werden. Das gehe aus dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für ein neues KWK-Gesetzes hervor. Neu in das Gesetz aufgenommen wurde demnach außerdem die Förderung von Wärme- und Kältespeichern.

In KWK-Anlagen wird die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme nicht wie bei konventionellen Kraftwerken an die Umwelt abgegeben, sondern zu Heizzwecken oder auch für industrielle Prozesse genutzt. Durch die gemeinsame Nutzung von elektrischer Energie und Wärme ergeben sich Wirkungsgrade von bis zu 90 Prozent. Das spart Energie und senkt die Kohlendioxidemissionen gegenüber getrennter Erzeugung von Wärme und Strom. Trotz dieser Vorteile kommt der Ausbau der KWK in Deutschland nicht voran. Ihr Anteil an der Stromerzeugung ist nach Angaben des Bundesumweltamtes zwischen 2003 und 2009 gerade einmal von knapp 14 auf gut 16 Prozent gestiegen. Ziel der Bundesregierung ist es, den KWK-Anteil bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Das neue KWK-Gesetz soll dazu beitragen, dieses Ziel möglichst schnell zu erreichen.

Das Gesetz soll das bisherige KWK-Gesetz nicht an einzelnen Stellen novellieren, sondern komplett ersetzen Die Novelle sieht vor, die Fördersätze für KWK-Anlagen mit mehr als 20 Megawatt Leistung zu erhöhen. Damit trägt das Ministerium dem Umstand Rechnung, dass Anlagen dieser Größenklasse ab 2013 in den Emissionshandel einbezogen werden. Die Förderung der besonders kleinen Anlagen ("Mikro-KWK") wird drastisch vereinfacht. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt so einer Forderung der Umwelt- und Heiztechnik-Branche nach.

Mikro-KWK-Anlagen eignen sich für den Gebrauch im privaten Bereich, etwa in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Hauseigentümer haben aber bislang mit bürokratischem Aufwand zu kämpfen, wenn sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Fördermittel in Anspruch nehmen wollen.

Neuland beschreitet der Gesetzgeber mit der Förderung von Wärme- und Kältespeichern. Die Speicher versetzen KWK-Anlagen in die Lage, auch dann Strom zu produzieren, wenn gerade kein Wärme- oder Kältebedarf vorhanden ist. Mit Förderung von Wärmespeichern wird die Rolle der KWK bei der Energiewende gestärkt: Sie können noch flexibler Strom produzieren und damit die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen effizienter ausgleichen

Die Opposition bewertet den Entwurf kritisch. Zwar sei die Förderung von Wärme- und Kältespeichern zu begrüßen. Aufgrund der insgesamt zu niedrigen Fördersätze werde die Bundesregierung mit dem neuen Gesetz ihr Ausbauziel aber nicht erreichen, sagte Oliver Krischer, Sprecher für Energie- und Ressourceneffizienz der Bundestagsfraktion der Grünen, dem "Handelsblatt". "Der große Wurf ist der Bundesregierung nicht gelungen. Den Anforderungen der Energiewende wird dieses Gesetz nicht gerecht", sagte Krischer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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