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EU-Biokraftstoffpolitik: Energieministerrat ignoriert Forderungen des europäischen Parlaments

Archivmeldung vom 13.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bioethanolanlage der Nordzucker AG in Klein-Wanzleben, Sachsen-Anhalt /Bild:  "obs/Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V./BDBe"
Bioethanolanlage der Nordzucker AG in Klein-Wanzleben, Sachsen-Anhalt /Bild: "obs/Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V./BDBe"

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der EU-Energieministerrat am 13. Juni die Chancen für einen Kompromiss mit dem Europäischen Parlament (EP) über eine tragfähige Reform der EU-Biokraftstoffpolitik verschlechtert hat. Die vom EP angesichts weiter steigender Treibhausgasemissionen des Verkehrs geforderte Verschärfung und Fortschreibung der Pflicht, die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen (Treibhausgasquote) über das Jahr 2020 hinaus zu senken, wurde nicht beschlossen. Die für Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfällen vorgesehene Mindestquote von nur 0,5% ist aus Sicht des BDBe völlig unzureichend und nicht einmal für alle Mitgliedstaaten obligatorisch.

Nachdem im vergangenen Dezember ein Kompromissvorschlag der litauischen Ratspräsidentschaft gescheitert war, hatte nun die griechische Ratspräsidentschaft einen neuen Vorschlag formuliert, der als wesentlichen Unterschied einen für die Mitgliedstaaten freiwilligen Mindestanteil von Biokraftstoffen der sogenannten zweiten Generation von nur 0,5% Anteil in den 10% erneuerbaren Energien im Verkehr vorsieht. Der BDBe hatte dies als eine ungenügende Förderung innovativer und kostenträchtiger Technologien gewertet und einen verpflichtenden Anteil von mindestens 1% für alle EU-Mitgliedstaaten gefordert.

Der BDBe kritisiert das Beratungsergebnis des EU-Energieministerrates in mehrfacher Hinsicht:

Die nun vom EU-Energieministerrat empfohlenen Biokraftstoffziele von 7% für marktetablierte Biokraftstoffe und nur 0,5% für Biokraftstoffe der 2. Generation reichen für die Erfüllung des geltenden Mindestanteils von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr bei weitem nicht aus. Der Vorschlag, Biokraftstoffe der 2. Generation doppelt und Strom bis zu fünffach anzurechnen, ist ein Bilanzierungstrick, der höhere Treibhausgasemissionen bewirkt.

Obwohl es weder verlässliche Daten, noch eine gesicherte wissenschaftliche Messmethode gibt, soll über indirekte Landnutzungsänderungen der Biokraftstoffproduktion in Ländern wie Brasilien und Indonesien berichtet werden.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: "Mit diesem Beratungsergebnis wurde die Chance vertan, eine Perspektive für technische Innovationen und langfristige Investitionen zugunsten des Klimaschutzes aufzutun. Es ist zu hoffen, dass das EP seine Forderung nach Verschärfung und Fortschreibung der Treibhausgasquote bei Kraftstoffen für den Zeitraum nach 2020 durchsetzen wird. Die vorgesehene Berichterstattung über Landnutzungsänderungen durch Produktion von Biokraftstoffen lehnen wir als sinnlosen bürokratischen Aufwand ab."

Quelle: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e. V. (ots)

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