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Einstweilige Verfügung gegen Deutsches Tierschutzbüro und Gründer Jan Peifer

Archivmeldung vom 29.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Opfer der Tierschützer: Tierrechtsaktivisten ließen Huhn minutenlang für Videoaufnahmen hängen, anstatt es zu befreien. Bild: "obs/Hönig-Hof GmbH/Aktivist Deutsches Tierschutzbüro e.V."
Opfer der Tierschützer: Tierrechtsaktivisten ließen Huhn minutenlang für Videoaufnahmen hängen, anstatt es zu befreien. Bild: "obs/Hönig-Hof GmbH/Aktivist Deutsches Tierschutzbüro e.V."

Das Landgericht Hamburg hat der Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihrem Gründer Jan Peifer per einstweiliger Verfügung verboten, Foto- und Videomaterial zu verbreiten, das die Aktivisten rechtswidrig bei einem nächtlichen Hausfriedensbruch in einem Legehennenstall der Hönig-Hof GmbH in Baden-Württemberg beschafft hatten. Darauf zu sehen war unter anderem, wie ein von den Scheinwerfern der Aktivisten aufgeschrecktes Huhn kopfüberhängend qualvoll verendet, nachdem es sich bei dem Versuch zu fliehen mit einem Fuß zwischen einer Stange und einem Blech verfangen hat, während die Aktivisten das Huhn minutenlang bei seinem Todeskampf filmen, anstatt es zu befreien.

Die selbsternannte Tierrechtsgruppe "Deutsches Tierschutzbüro e. V." und ihr Gründer Jan Peifer dürfen die Foto- und Videoaufnahmen, die sie in einer rufschädigenden Kampagne Anfang April verbreitet hatten, ab sofort nicht weiter verbreiten und müssen diese umgehend aus dem Internet entfernen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das Verbot, das die bundesweit renommierte Pressekammer des Landgerichts Hamburg am Dienstag erlassen hat, drohen dem Verein Deutsches Tierschutzbüro e. V. und seinem Gründer Jan Peifer ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Landgericht Hamburg, Beschluss v. 28.4.2015, Aktenzeichen: 324 O 191/15).

Der Halter der Legehennen und sein Rechtsanwalt, der Hamburger Medienrechtler Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen, konnten durch Auswertung der Meta-Daten in den Bilddateien der Tierrechtler belegen, dass ein Huhn, dessen Tod die selbsternannten Tierschützer für ihre Kampagne als angeblichen Beleg für eine vermeintlich qualvolle Hühnerhaltung präsentiert hatten, erst nach dem Eindringen der Aktivisten verunglückt ist. Das Huhn hatte sich tatsächlich erst bei seinem Versuch, vor den Scheinwerfern der Aktivisten zu fliehen, mit dem Fuß verfangen. Die Aktivisten filmten daraufhin das Huhn minutenlang kopfüber hängend bei seinem Leiden, statt es aus seiner für ein Huhn tödlichen Lage zu befreien. Die Dokumentation der Bilddateien kann unter [email protected] angefordert werden.

Für Christoph Hönig, den betroffenen Landwirt, ist klar: "Dies sind für mich keine Tierschützer. Jemand der sich für das Wohl der Tiere einsetzt, würde nie nachts mit einem hellen Scheinwerfer in einen Stall gehen, schlafende Tiere aufschrecken und zusammentreiben. Außerdem würden Tierschützer das verunglückte Tier nicht 2 Minuten hängenlassen, um erst mal Skandalbilder zu machen". Hönig weiter: "Es ist mir seit langem ein zentrales Anliegen, dass wir in Sachen Tierschutz auch bei der Nutztierhaltung im Spannungsfeld zwischen Wunschvorstellung und Preiskampf im Lebensmittel-Discount einen neuen Dialog zwischen Landwirten, Handelsunternehmen und Kunden führen mit dem Ziel die Haltungsbedingungen für die Tiere zu verbessern." Aus diesem Grund arbeitet Christoph Hönig unter anderem auch aktiv an den Kriterien des Deutschen Tierschutzlabels mit.

"Wichtig ist mir, dass jetzt die Menschen nicht aufhören, seriösen Organisationen wie z. B. dem deutschen Tierschutzbund, Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre wichtige Arbeit im Sinne der Tiere, weiter fortsetzen können und das Geld wirklich auch bei den Tieren ankommt." so Christoph Hönig weiter.

"Die von den selbsternannten Tierrechtlern im Internet verbreitete Kampagne gegen den vorbildlichen Legehennenbetrieb war eine grobe Rechtsverletzung. Wir freuen uns deshalb über die schnelle und klare Entscheidung des Gerichts, die uns Recht gibt", kommentiert Rechtsanwalt Scheuerl den Stand des gerichtlichen Verfahrens. "Der Verein und Herr Peifer können zwar Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot einlegen. Das Verbot ist jedoch sofort vollstreckbar. Wir sind außerdem zuversichtlich, dass es auch in den Rechtsmittelinstanzen Bestand haben wird", so Scheuerl weiter.

Zum Hintergrund: Der Verein "Deutsches Tierschutzbüro e. V.", als dessen Gründer sich der selbsternannte Tierrechtsaktivist Jan Peifer bezeichnet, hat mit seiner Spendenwerbung das Spenden- und Beitragsaufkommen des Vereins in den zurückliegenden drei Jahren von rund 12.000 Euro im Jahr 2011 auf mehr als 182.000 Euro im Jahr 2013 erhöht. Nur 3.900 Euro (2,1 %) davon werden jedoch nach dem Finanzbericht tatsächlich an Tierschutzeinrichtungen weitergegeben. Mehr als 129.000 Euro (71 %) fließen in die eigenen Internetkampagnen und "Aktionen", in Gerichts- und Anwaltskosten, an "Hilfspersonen" oder in sog. "Tierrettungen", wie der Verein z. B. das Entwenden von Tieren aus Ställen nennt. Anschließend vermarktet der Verein die gestohlenen Tiere mittels sog. "Tierpatenschaften", bei denen gutgläubige Verbraucher zu Spenden an den Verein per Dauerauftrag veranlasst werden sollen. Das ergibt sich aus den Finanzberichten und Jahresberichten des Vereins:

Finanzbericht 2013: http://ots.de/zbnvQ

Finanzbericht 2012: http://ots.de/zsVrQ

Finanzbericht 2011: http://ots.de/DVggy

Quelle: Hönig-Hof GmbH (ots)

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