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PETA: Geflügelindustrie schaltet und waltet nach Gutdünken

Archivmeldung vom 03.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: PeTA Deutschland e.V.  / pixelio.de
Bild: PeTA Deutschland e.V. / pixelio.de

Anlässlich der gestrigen Abstimmung des Bundesrats über den „Kleingruppenkäfig-Kompromiss“ kritisiert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., dass die verwerflichen Tricksereien der Geflügelindustrie mit Übergangszeiten von elf und mehr Jahren bei der Haltung von „Legehennen“ wieder einmal belohnt werden sollen. PETA weist darauf hin, dass durch die verfassungswidrige Legehennenhaltungsverordnung von 1987 bereits ein strafrechtlich relevanter Tatbestand legalisiert wurde. Obwohl die konventionelle Käfighaltung schon damals hätte gestoppt werden müssen, hob das Bundesverfassungsgericht die Verordnung erst 1999 auf.

In einem weiteren Schritt sollte die Legehennenhaltung dann bis zum Jahr 2007 abgeschafft werden. Doch die Agrarindustrie erschlich sich weitere Übergangszeiten bis 2009 – einige Betriebe überzogen sogar auch dieses Datum. Parallel dazu „entwickelte“ die Geflügelindustrie mithilfe bundeseigener Forschungsinstitutionen, an denen unter anderem die Tierärztliche Hochschule Hannover und die Bundesforschungsanstalt in Celle beteiligt waren, die sogenannte Kleingruppenhaltung, die im Grunde genommen einer minimal vergrößerten Käfighaltung entspricht. Durch entsprechende Beratungsleistungen wurden immerhin rund zehn Prozent der Haltungskapazitäten mit dieser neuen/alten Käfighaltung bestückt. Und diese Agrarindustriellen sollen nun bis über die Abschreibung der Anlagen hinaus mit systemimmanenter Tierquälerei noch Geld verdienen.

„Es ist eine Schande für die Agrar- und Tiermedizinforschung und für den Gesetzgeber, dass die Geflügelindustrie nach Belieben schalten und walten darf“, so Dr. Edmund Haferbeck, agrarwissenschaftlicher Berater bei PETA. „Für PETA ist es zweitrangig, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner mit ihrem Vorschlag, diese Tierquälerei noch bis 2035 zu erlauben, gescheitert ist. Aigner wollte das Geschäft ihres Vorgängers Ignaz Kiechle, der die Legehennenhaltungsverordnung von 1987 zu verantworten hatte, fortführen. Von dieser Ministerin ist PETA nichts anderes gewöhnt.“

Quelle: PETA Deutschland e.V.

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