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8 Jahre weiteres Tierleid für Billigfleisch: Kastenstände verstoßen auch in einer Übergangsphase gegen das Staatsziel Tierschutz

Archivmeldung vom 08.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hausschweine in Kastenständen mit Fütterungsautomatik
Hausschweine in Kastenständen mit Fütterungsautomatik

Foto: Maqi
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mehrmals wurde der Tagesordnungspunkt verschoben, am vergangenen Freitag hat der Bundesrat nun Änderungen der sog. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen. Insbesondere ging es um die grausame Haltung von Muttersauen in Kastenständen aus Metall.

Die Schweine werden hier über Monate zwangsfixiert, um zu verhindern, dass aufgrund mangelnden Platzes und vollkommen artfremder Haltung Jungferkel erdrückt werden. Diese Kastenstände sind so extrem eng, dass keinerlei Bewegung oder Umdrehen möglich ist.

Dass der sogenannte "Ferkelschutzkorb" in Schweden, Norwegen, Großbrittanien, der Schweiz und Österreich längst ganz verboten bzw. höchstens für drei Tage zulässig ist, konnte die Verhandlungen offenbar nicht zugunsten der Tiere beeinflussen. Ausschlaggebend für die Entscheidung war offensichtlich, dass Deutschland weiterhin Weltmeister als Exporteur des billigsten Schweinefleischs bleiben will. Die Qual und die Gülle bleibt hier, die Strafzahlungen an die EU wegen fortgesetzter Überschreitung der Nitratwerte und die Kosten für die immer teurere Aufbereitung unseres Trinkwassers zahlt der Steuerzahler.

Der verabschiedete Kompromiss beinhaltet zwar, dass die Sauen ihre Gliedmaßen ausstrecken dürfen, aber eine Sau im Nachbar-Stand wird dabei nicht als Hindernis angesehen. Wir sind entsetzt von dieser regulatorischen Sicht, die jegliches Mitgefühl mit sensiblen und fühlenden Wesen vermissen lässt. Durch den beschlossenen Kompromiss kann diese tierquälerische Praxis nun noch mindestens 8 Jahre weitergeführt werden.

Dies ist nicht nur mitgefühllos, sondern auch eine offensichtliche Verschlechterung des Tierschutzes. Schon der ursprüngliche Antrag war von vielen Nicht-Regierungsorganisationen als verfassungswidrig eingestuft worden ( Pressemitteilung vom 6.2.2020). Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. reagierte am 3.7. u. a. mit folgenden Sätzen auf die Entscheidung.

Während der Übergangsphase "[...] werden die gesetzlichen Anforderungen an Kastenstände an die seit 1992 betriebene rechtswidrige Praxis zu enger Kastenstände angeglichen. Rechtsverstoß in der Landwirtschaft lohnt sich. Dies verstößt gegen das Staatsziel Tierschutz aus Art. 20a GG und pervertiert das Instrument der Übergangsfrist, die nicht dazu dienen darf, einen rechtswidrigen Zustand zu 'legalisieren'. (Zur Pressemitteilung)

Es ist kaum zu glauben, wie sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und die Landesregierungen also gegen das verfassungsmäßige Staatsziel Tierschutz und damit gegen das Grundgesetz positionieren. Die Verfassungsänderung von 2002 war wohl nie mehr als ein unehrliches Signal. Besonders enttäuscht ist die V-Partei³ von Bündnis90/Die Grünen, deren Zustimmung diesen Kompromiss erst möglich machte. Die Worte der Grünen "Wir Grüne im Bundestag kämpfen dafür, dass es allen Tieren gut geht." sind blanker Zynismus. Jeder Politiker*in der/die diesem Kompromiss zugestimmt haben bitten wir einen Tag lang selbst in so einem Kastenstand zu verbringen.

Quelle: V-Partei³ (ots)


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