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Rechtswidrige Ausnahmezulassungen für Pestizideinsatz in Schutzgebieten

Archivmeldung vom 29.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Agrolandwirtschaft hantiert mit hochgiftigen Mitteln, von denen viele nur per Ausnahmegenehmigung durchgewunken wurden (Symbolbild)
Agrolandwirtschaft hantiert mit hochgiftigen Mitteln, von denen viele nur per Ausnahmegenehmigung durchgewunken wurden (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Doku Gift im Essen – Wie gefährlich sind Pestizide wie Glyphosat für Mensch und Umwelt" / Eigenes Werk

Die in Rheinland-Pfalz angekündigten Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Pestiziden in Schutzgebieten sind nicht rechtskonform und können von Umweltverbänden juristisch angefochten werden. Das geht aus einem aktuellen Rechtsgutachten hervor, das von der Aurelia Stiftung in Auftrag gegeben wurde.

Die Stiftung hat sich mit dem Gutachten an die Agrarministerkonferenz und das Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz gewandt. Sie fordert, die im Sinne des Insektenschutzes beschlossenen Pestizidverbote konsequent umzusetzen. Um bedrohte Insekten und deren Lebensräume besser zu schützen, sind seit September 2021 die Anwendungsverbote von Pestiziden in Schutzgebieten deutlich verschärft worden. Das Verbot umfasst jetzt insbesondere Herbizide und einige Insektizide, die als besonders gefährlich für Bienen und andere Blütenbestäuber eingestuft sind.

Die Agrarministerien in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hatten daraufhin pauschale Ausnahmegenehmigungen für von dem Verbot besonders betroffene Agrarbetriebe angekündigt. Demnach sollen alle Betriebe pauschal von dem Pestizidverbot ausgenommen werden, deren bewirtschaftete Flächen zu über 30 Prozent in Schutzgebieten liegen. In Rheinland-Pfalz soll die Ausnahmeregelung für Sonderkulturen (z.B. Wein-, Gemüse-, Obst-, Gartenbau) sogar bereits ab einem Flächenanteil von 20 Prozent gelten. Eine genauere Prüfung der Bewirtschaftungsart, der Notwendigkeit des Pestizideinsatzes und des tatsächlichen wirtschaftlichen Schadens für die Betriebe ist bisher nicht vorgesehen.

Die Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC] hat die geplanten Ausnahmegenehmigungen im Auftrag der Aurelia Stiftung überprüft und bewertet sie in einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten als unrechtmäßig.

Rechtsanwalt Dr. Achim Willand von [GGSC] erklärt dazu: "Der Erlass wird zu ungenügend geprüften und rechtswidrigen Ausnahmezulassungen von Pestiziden in Schutzgebieten führen. Das gerade erst ausgeweitete Anwendungsverbot in Schutzgebieten droht durch derartige Vollzugsregeln systematisch unterlaufen zu werden."

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, kommentiert: "Ein wesentlicher Grund für das dramatische Artensterben ist die pestizidgestützte Agrarproduktion. Ohne Bienen und Biodiversität ist aber auf Dauer keine produktive Nutzung unserer Landschaften möglich. Seit Jahrzehnten sind ökologische Anbauverfahren bewährt. Zumindest in Schutzgebieten erwarten wir entschiedene und rechtskonforme Schutzmaßnahmen durch die Politik."

Die Aurelia Stiftung hat sich mit dem Gutachten an das zuständige Landwirtschaftsministerium in Rheinland-Pfalz gewandt und die Behörde dazu aufgefordert, den Erlass umgehend zurückzuziehen. In einem weiteren Brief fordert die Stiftung den Vorsitzenden der Agrarministerkonferenz (AMK), Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU), dazu auf, das Rechtsgutachten auf der in dieser Woche stattfindenden Ministerkonferenz in Magdeburg (30. März bis 01. April) zu thematisieren, damit die unrechtmäßigen Ausnahmegenehmigungen keine weiteren Nachahmer finden.

  • Ein ähnliches Gutachten zu der Ausnahmegenehmigung in Nordrhein-Westfalen wurde vom Umweltinstitut München beauftragt und kann hier heruntergeladen werden.

Quelle: Aurelia Stiftung (ots)

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