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Fetisch-Affenköpfe auf eBay.de angeboten: Geldbuße für österreichischen Kunsthändler nach PETA-Anzeige

Archivmeldung vom 27.08.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Rechtliche Konsequenzen für illegalen Handel mit Affenköpfen und Elfenbein: Durch den Hinweis eines Whistleblowers wurde PETA Deutschland e.V. auf einen österreichischen Kunsthändler aufmerksam, der auf der deutschen Seite der Auktionsplattform eBay Körperteile seltener afrikanischer Tiere zum Verkauf anbot. Anschließende Recherchen der Tierrechtsorganisation ergaben, dass der Mann die Objekte – darunter beispielsweise Affenschädel – über seine Firma „A.A.“ aus Kottingbrunn als afrikanische Fetisch- und Kunstobjekte vertreibt. Weil diese Tierteile nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt sind, erstattete PETA 2014 Anzeige beim österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).

Bei einer durch die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angeordneten Hausdurchsuchung wurden daraufhin zahlreiche Tierteile sichergestellt. Die Evaluation der Gegenstände durch Sachverständige des Naturhistorischen Museums ergab, dass 28 Figuren aus Elfenbein, ein Stoßzahn sowie zwei Affenköpfe zumindest dem Anhang B des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und somit Handelsrestriktionen unterliegen. Nach einer Zahlung von 2.000 Euro wegen Verstoßes gegen das Artenhandelsgesetz wurde das Verfahren gegen den Händler eingestellt. Die Tierteile werden von den Behörden beschlagnahmt. PETA begrüßt die erfolgreiche und gründliche Ermittlungsarbeit der österreichischen Behörden und fordert eine strengere Überwachung von tier- und artenschutzrelevanten Handelsaktivitäten im Internet.

„Der illegale Internethandel mit bedrohten Tieren oder ihren Körperteilen nimmt in den letzten Jahren überhand. Es darf nicht bei sporadischen Zufallsermittlungen bleiben – vielmehr sollte das Internet bewusst als riesiger, teils illegaler Marktplatz wahrgenommen und von den Behörden gezielt nach Gesetzesübertritten durchsucht werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA Deutschland e.V. „Im Auftrag skrupelloser Händler und gedankenloser Käufer werden die letzten Naturparadiese unseres Planeten geplündert.“

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES, Convention on International Trade
in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) reguliert den internationalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und ihrer Produkte. Österreich ist dem Abkommen 1982 beigetreten. Die rechtliche Umsetzung und der Vollzug obliegen jedem der mittlerweile 181 Mitgliedsstaaten – in Österreich ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die für die Umsetzung des Abkommens zuständige Institution. Die betreffenden Tier- und Pflanzenarten sind je nach Schutzstatus in verschiedene Anhänge gegliedert.

PETA spricht sich grundsätzlich gegen den Handel mit exotischen Tieren aus. Allein für den europäischen Heimtiermarkt werden jedes Jahr Hunderttausende Tiere aus ihrem natürlichen Lebensraum eingefangen und auf „Exotenbörsen“, im Internet und im Zoofachhandel angeboten. Sterberaten von 70 % beim Fang, Transport und im Handel gelten in der Branche als üblich und werden einkalkuliert. [1] Die Tierrechtsorganisation begrüßt in dem Zusammenhang die Absicht der österreichischen Regierung, die Abhaltung von Kaufbörsen für exotische Tiere zu verbieten.

[1] Toland, Elaine/Warwick, Clifford/ Arena, Phillip: Pet Hate, in: The Biologist, Vol. 59 No. 3, 2012.

Quelle: PETA Deutschland e.V.

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