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Neuer Koalitionsstreit über Sterbehilfe

Archivmeldung vom 14.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Nach der Einigung des Koalitionsausschusses auf ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe streiten FDP und Union darüber, wie weit das geplante Gesetz gehen soll: Die FDP will das Verbot auf Organisationen mit kommerziellen Interessen beschränken. "Wir wollen niemanden strafrechtlich belangen, der aus altruistischen Motiven und ohne jede Gewinnerzielungsabsicht Menschen in auswegloser Lage berät", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch der Tageszeitung "Die Welt".

Unter Strafe zu stellen sei "die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung", die Liberalen fänden es "richtig, dass mit Angeboten zur Sterbehilfe keine finanziellen Profite gemacht werden sollen". Daher unterstütze man "das Verbot der gewerbsmäßigen Vermittlung". Kauch aber fügte hinzu: "Weitergehende Forderungen lehnen wir ab."

Solche weitergehenden Forderungen jedoch erhebt der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU): "Seit Jahren bemühen wir uns darum, gesetzlich zu verbieten, dass Sterbehilfe gegen Geld geleistet wird. Dieses Verbot ist bislang leider immer wieder an der FDP gescheitert", sagte Busemann der "Welt". "Damit das jetzt nicht wieder passiert, fordern wir das Bundesjustizministerium dazu auf, in einem Gesetzentwurf zu gewährleisten, dass auch tatsächlich alle Fälle einer bezahlten Sterbehilfe unterbunden werden." Dies müsse nun "zeitnah in einem Gesetzentwurf so umgesetzt" werden. Laut Busemann wird es "nicht ausreichen, das Verbot ganz eng auf die gewerbsmäßige Sterbehilfe einzugrenzen". Stoppen müsse man "auch jenen Strategien, bei denen die Kriterien der Gewerbsmäßigkeit unterlaufen werden", etwa indem ein Verein statt einer einzelnen Geldleistung für die Sterbehilfe einen jährlichen Mitgliedsbeitrag fordere oder einen Kostenbeitrag haben wolle, aus dem auch andere Zwecke des Vereins finanziert werden. "Immer wenn bei der Sterbehilfe Geld und eine gewisse Organisationsstruktur im Spiel sind, muss ein Verbot normiert werden", sagte Busemann der "Welt".

Ärztepräsident Montgomery warnt vor Lockerung bei Sterbehilfe-Regelung

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat eine Lockerung der Sterbehilfe in Deutschland abgelehnt. "Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben sich zu mehr als zwei Drittel sowohl gegen aktive Sterbehilfe, also das Spritzen von Gift, als auch gegen den assistierten Suizid, also das Überreichen von Giftcocktails, ausgesprochen. Unsere Position ist eindeutig: Als Sterbehelfer stehen wir nicht zur Verfügung", sagte Montgomery der "Rheinischen Post". "Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade dann, wenn man einem schwerkranken Patienten durch gute Palliativmedizin ein Angebot zum Leben und zu einem würdigen Tod macht, er das dem schnellen Selbstmord immer vorzieht", so der Ärztepräsident.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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