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Deutsche Umwelthilfe und Kommunen klagen gegen "Wannsee-Route" am neuen Berliner Flughafen

Archivmeldung vom 22.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Karte des Flughafens Berlin Brandenburg inkl. zukünftiger Ausbauten laut Planfeststellungsbeschluss. Bild: CellarDoor85 / wikipedia.org
Karte des Flughafens Berlin Brandenburg inkl. zukünftiger Ausbauten laut Planfeststellungsbeschluss. Bild: CellarDoor85 / wikipedia.org

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat gestern am 21.3.2012 gemeinsam mit den Kommunen Kleinmachnow und Stahnsdorf sowie drei Privatpersonen Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung eingereicht. Das Bündnis wehrt sich damit gegen die Festlegung der so genannten "Wannsee-Route" für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg, die über die im Südwesten Berlins gelegenen Gemeinden hinweg führen soll. Die Kommunen und der Umwelt- und Verbraucherschutzverband lehnen die Streckenführung sowohl aus Lärmschutz-, als auch aus Gründen des Umweltschutzes ab und verweisen auf eine bestehende Alternative entlang des südlich um Potsdam herum führenden Autobahnrings.

Der Klage geht die am 20.3.2012 im Bundesanzeiger veröffentlichte und damit rechtswirksame Festsetzung der Flugrouten voraus. Durch diese sind Kleinmachnow und Stahnsdorf unmittelbar betroffen. Auch Teltow droht nach der Ankündigung der Deutschen Flugsicherung, Abweichungen von der Route erlauben zu wollen, eine erhöhte Belastung durch Fluglärm. Sowohl das Umweltbundesamt als auch die Fluglärmkommission teilen die Einschätzung der Kläger, wonach die "Wannsee-Route" die südwestlich gelegenen Kommunen Berlins unnötig verlärmt. Darüber hinaus führt die Flugstrecke unmittelbar in die Nähe des gegen Flugzeugabsturz weitgehend ungesicherten Reaktors des Helmholtz-Zentrums Berlin, was die Risiken im Falle eines Absturzes massiv erhöht.

Die DUH will mit der Klage sowohl die Anwohner, als auch das europäische Umweltrecht schützen. "Lärmschutz ist Gesundheitsschutz und eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb setzt sich die DUH bundesweit für einen effektiveren Lärmschutz ein", betont DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Es kann nicht sein, dass die Airlines ihre wirtschaftlichen Interessen über das Wohl der Bürgerinnen und Bürger stellen, nur um mit einer unwesentlich kürzeren Streckenführung ein paar Euro zu sparen. Das ist ebenso fahrlässig wie unverantwortlich." Resch verlangt von den Verantwortlichen auf Seiten des Bauherrn, der Politik und der Behörden, dass sie den allgemeinen Grundsatz der Minimierung von Lärmlasten beherzigen. Das bedeute möglichst wenige Betroffene und keine ökonomische Optimierung um jeden - gesundheitlichen - Preis. Wie bei so vielen Großprojekten hätten es die Verantwortlichen außerdem versäumt, die Betroffenen frühzeitig zu unterrichten und zu beteiligen, um nach Möglichkeiten zum optimalen Lärmschutz zu suchen.

"Die Wannsee-Route ist komplett unnötig. Sie produziert Lärm, der vermeidbar ist. Und genau das akzeptieren Gerichte nicht, zumal die Festlegung auch handwerklich fehlerhaft ist, da grundlegende umweltrechtliche Anforderungen nicht beachtet worden sind", sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage im Auftrag der DUH und der Kommunen eingereicht hat. Außerdem hat keine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Route stattgefunden, die jedoch rechtlich vorgeschrieben sei. Darüber hinaus würden nach der europäischen Lärmaktionsplanung als 'ruhige Gebiete' bezeichnete Zonen überflogen, was ebenfalls rechtswidrig sei.

"Die Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow werden sich nicht als Bauernopfer für die Interessen großer Airlines zur Verfügung stellen", sagt der Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow, Michael Grubert (SPD). "Wir hatten nie eine Möglichkeit, uns in das Planfeststellungsverfahren einzubringen und werden diese komplett unsinnige Routenführung nicht hinnehmen."

Der parteilose Bürgermeister der Gemeinde Stahnsdorf, Bernd Albers, ergänzt: "Dass die EU zunächst von uns verlangt, Gebiete festzulegen, die es vor einer Lärmzunahme zu schützen gilt und dann die Flugsicherung eine Flugautobahn über diese Regionen legt, ist widersinnig und völlig inakzeptabel."

Obwohl die Stadt Teltow nicht direkt von den Flügen betroffen ist, unterstützt Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) die Klage aus voller Überzeugung: "Es wurde bereits angekündigt, dass die Flugzeuge die festgelegte Route verlassen dürfen, was auch die Teltower Einwohnerinnen und Einwohner zu potentiellen Leidträgern eines erhöhten Fluglärms machen würde. Deshalb behalten wir uns eine weitere Klage vor." Aus Sicht Schmidts sei es möglich, die gesamte Region von Fluglärm zu verschonen und diesen entlang der Autobahnen zu leiten.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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