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NABU: Kein Fracking in Deutschland zulassen

Archivmeldung vom 30.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Protest gegen Fracking
Protest gegen Fracking

Auch die kürzlich erzielte Einigung zwischen Bundeswirtschaftminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks müsse nachgebessert werden. In einem Eckpunktepapier hatten sich die Minister zuletzt unter anderem auf ein Fracking-Moratorium bis 2022 für Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten bis 3.000 Meter verständigt, mit Ausnahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

"Aufgrund von Geologie, Bodenbeschaffenheit und Seismik können die Bedingungen vor Ort so unterschiedlich sein, dass eine Risikobewertung für einen Standort nicht eins zu eins auf andere übertragen werden kann. Jeder einzelne Bohrstandort wird damit zu einem neuen Experimentierfeld mit offenem Ausgang, welche Gefahren für Mensch, Natur und Trinkwasser lauern", sagte der NABU-Präsident. Auch eine Handvoll ausgewählter Demonstrationsvorhaben sowie strengste Sicherheits- und Monitoringauflagen könnten nicht alle Sicherheitsrisiken bedenkenlos ausräumen. "Das Eckpunktepapier von Minister Gabriel und Ministerin Hendricks ist damit schon jetzt überholt", so Tschimpke. Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD benannte wissenschaftliche Klärung bliebe damit auf unabsehbare Zeit offen.

Der NABU fordert daher ein klares Verbot der Fracking-Technologie in Deutschland. "Schon die konventionelle Förderung von Erdgas birgt erhebliche Gefahren. Folgeschäden treten immer wieder zu Tage. Daher ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass über die Erschließung unkonventioneller Lagerstätten überhaupt nachgedacht wird", kritisierte NABU-Energieexpertin Tina Mieritz. So wurden beispielsweise in Rotenburg an der Wümme die Grenzwerte umwelttoxologischer Substanzen um das 15.000fache überschritten. Auch Benzolaustritte aus Lagerstättenleitungen sind bekannt und die Verpressung derartiger Stoffe in Trinkwasserschutzgebieten. Ebenso steht ein Erdbeben im Landkreis Verden im Zusammenhang mit der Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten. "Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass der bisherige Rechtsrahmen lückenhaft ist. Nicht einmal bei der Erschließung konventioneller Lagerstätten kann er die Risiken für Mensch und Natur bannen", so Mieritz. Der NABU fordert daher erhebliche Nachbesserungen, die über eine Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verordnung Bergbau hinausgehen.

Die UBA-Studie ist Teil eines großen Umweltforschungsplanvorhabens. Der erste Teil wurde bereits im August 2012 vorgestellt. Darin wurden die Auswirkungen von Fracking auf den Wasserhaushalt untersucht und die Risiken für Grund- und Trinkwasser klar benannt. Die erste Studie riet davon ab, Fracking im großtechnischen Maßstab in Deutschland einzusetzen. Im zweiten Teil wurden nun Fragestellungen zum Grundwasser, zur Einführung eines Chemikalienkatasters und der Entsorgung von Produktionsrückständen untersucht.

Quelle: NABU (ots)

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