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Bundestag will Petition zu Atombeihilfen nicht veröffentlichen: Politische Debatte um Hinkley Point C ohne Bürgerbeteiligung

Archivmeldung vom 12.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Links die beiden Reaktoren von Hinkley Point A, rechts Hinkley Point B
Links die beiden Reaktoren von Hinkley Point A, rechts Hinkley Point B

Foto: Richard Baker
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag will eine von Greenpeace Energy beantragte öffentliche Petition zu den Beihilfen für das britische AKW Hinkley Point C vorerst nicht zulassen. In einem von der Hamburger Energie-Genossenschaft heute veröffentlichten Schreiben begründet der Petitionsausschuss seine Entscheidung damit, dass eine solche Petition "nicht den gewünschten Erfolg haben" werde. Dabei entscheidet der Bundestag erst in einigen Wochen, ob die Bundesregierung zu juristischen Schritten gegen die britischen AKW-Subventionen aufgefordert werden soll - Zeit, in der sich Bürger per Petition gegen die Milliardenbeihilfen aussprechen könnten.

"Offenbar geht der Petitionsausschuss schon vor der Abstimmung von einer Niederlage der Atomkraftgegner im Parlament aus", kritisiert Sönke Tangermann, Vorstand von Greenpeace Energy. Das sei eine Missachtung des Parlamentes und von Bürgern, die ihr verbrieftes Recht zur Beteiligung an einer wichtigen politischen Debatte nutzen wollen.

Greenpeace Energy hatte in der Ende 2014 eingereichten Petition die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Genehmigung der Subventionen für den geplanten AKW-Neubau Hinkley Point C in Großbritannien zu klagen. Wäre die Petition veröffentlicht worden, hätten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gehabt, das Anliegen auf der Internetseite des Bundestages zu unterstützen und eigene Bedenken geltend zu machen. Den negativen Bescheid begründet der Petitionsausschuss mit einem Parlamentsbeschluss zu Hinkley Point C aus dem vergangenen Oktober.

Dass im Bundestag aktuell weitere Debatten über die AKW-Subventionen anstehen, hat das Gremium nicht berücksichtigt. So findet in der kommenden Woche eine öffentliche Experten-Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt, an der auch ein Vertreter von Greenpeace Energy als Sachverständiger teilnehmen wird, um die wettbewerbsverzerrenden Effekte von Hinkley Point C zu erläutern.

Greenpeace Energy kündigt Widerspruch gegen die Entscheidung des Petitionsausschusses an. Unabhängig davon sei öffentlicher Protest gegen den drohenden Bau hochsubventionierter AKWs in Großbritannien und möglicherweise weiteren Ländern wichtig. Unter der Internet-Adresse www.no-point.de hat Greenpeace Energy deshalb eine Mail-Aktion gestartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dort direkt an ihre Bundestagsabgeordneten wenden und diese auffordern, sich gegen finanzielle Beihilfen für Hinkley Point C einzusetzen. Mehrere tausend Wählerinnen und Wähler haben bereits entsprechende Protest-Mails auf den Weg gebracht.

Das hoch subventionierte britische AKW stellt nach Überzeugung von Greenpeace Energy über die nicht hinnehmbaren Umweltrisiken hinaus auch eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der erneuerbaren Energien dar. Der Hamburger Ökostromanbieter hat deshalb eine Klage vor dem zuständigen EU-Gericht angekündigt.

Quelle: Greenpeace Energy eG (ots)

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