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Insektenschutzgesetz: Ministerium will Gewässerrandstreifen und weniger Lichtverschmutzung

Archivmeldung vom 05.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Peter Habereder / pixelio.de
Bild: Peter Habereder / pixelio.de

Das Bundesumweltministerium hat Reformvorschläge zum stärkeren Schutz von Insekten vorgelegt. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf den Referentenentwurf zum sogenannten Insektenschutzgesetz, der dem Blatt vorliegt. Demnach will das Ministerium sowohl das Bundesnaturschutz- als auch das Wasserhaushaltsgesetz reformieren.

So sollen Landwirte künftig beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln einen Mindestabstand von zehn Metern zu Gewässern einhalten müssen. Ist der Gewässerrandstreifen begrünt, sollen fünf Meter Abstand reichen.

Neben Einschränkungen bei der Ausbringung von Pestiziden will das Umweltministerium auch die Lichtverschmutzung eindämmen. Neue Straßenlaternen, Beleuchtungsanlagen oder Werbetafeln sollen so beschaffen sein müssen, dass sie Wildtiere und Pflanzen nicht negativ durch Lichtemissionen beeinflussen. Genauere Vorgaben sollen noch in einer Verordnung geregelt werden. Verboten werden soll auch der Einsatz von Insekten-Lichtfallen im Freien.

Das Ministerium will ebenfalls die gesetzliche Definition von streng geschützten Biotopen erweitern. So sollen künftig auch Streuobstwiesen darunterfallen. Im Entwurf heißt es, durch die geplanten Änderungen entstünden 1700 Quadratkilometer neue Biotopfläche in Deutschland. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums teilte auf Anfrage der "NOZ" mit, das Insektenschutzgesetz solle noch im Oktober im Kabinett beschlossen werden. Nicht Teil des Entwurfs ist das von der Bundesregierung geplante Glyphosat-Verbot. Der Sprecher teilte auf Anfrage mit, das Verbot solle durch eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung erreicht werden, die in der Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums liegt.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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