NRW verbietet Abschuss von Hauskatzen
Archivmeldung vom 30.04.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn Nordrhein-Westfalen ist das Erschießen von Hauskatzen dank der Novelle des Jagdrechts ab dem 1. Juli verboten. Bisher galt bundesweit das Gesetz, dass Katzen als „wildernde Haustiere“ erschossen werden können, wenn sie sich mehr als 200 bzw. 300 Meter (je nach Bundesland) vom nächsten Wohnhaus entfernt haben. Jährlich fallen dem rund 40.000 Hauskatzen zum Opfer, davon ca. 7.500 Katzen allein in NRW. VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz ist über die Änderungen des Jagdrechts hocherfreut.
Birgitt Thiesmann (51), Heimtierexpertin von VIER PFOTEN, sagt: „Das Erschießen einer Hauskatze verursacht nicht nur dem Tier selber, sondern auch der Familie, zu der das Tier gehört, immenses Leid. Meist erfahren die Halter nichts von dem Schicksal ihres Lieblings und machen sich über Wochen und Monate Sorgen. Wird die getötete Katze gefunden, bedeutet das eine traumatische Erfahrung für die Familie. Daher bedeutet das Verbot des Haustierabschusses in NRW für tausende Tiere und ‚ihre‘ Menschen eine große Erleichterung.“
Die Begründung für den Abschuss von Katzen ist von Seiten der Jäger vor allem, dass Streunerkatzen Autounfälle verursachen und Krankheiten verbreiten könnten. Der Abschuss von Katzen löst jedoch keins dieser Probleme: Wenn ein Steuner geschossen wird, wird sein Revier sofort von anderen Tieren übernommen. Ihre Zahl verringert sich auf diese Weise nicht. Die einzige Möglichkeit, der großen Anzahl von streunenden Katzen auf Deutschlands Straßen Herr zu werden, ist die Kastration von möglichst vielen Tieren. VIER PFOTEN fordert deshalb von der Bundesregierung die Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang. Zusätzlich arbeitet die Stiftung auf kommunaler Ebene mit Städten und Gemeinden zusammen und informiert über nachhaltige Lösungen.
Quelle: VIER PFOTEN