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Hamburger Rapper „Gzuz“ schlägt Schwan – PETA erstattet Strafanzeige

Archivmeldung vom 25.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Rapper „Gzuz“, Mitglied der Hamburger Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande, hat sich selbst dabei gefilmt, wie er an einem Steg einen Schwan ohrfeigt und als „Hurensohn“ beschimpft. Ein Facebook-Nutzer postete das Video. Pech für Gzuz alias Kristoffer Jonas Klauß: Auch PETA wurde auf das Video aufmerksam und hat nun Strafanzeige gegen den 29-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 Nr.2 lit. a) bei der Staatsanwaltschaft Hamburg erstattet.

„Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt und sicher auch kein Ausdruck eines coolen Lifestyles“, so Dr. Christian Arleth, Rechtsanwalt bei PETA. „Wir hoffen, dass Gzuz einen Dämpfer durch die Staatsanwaltschaft erhält und seine Aggressionen zukünftig ausschließlich in seiner Musik auslebt.“

Auch vor Menschen macht der Rapper offenbar nicht halt: Laut Medienbericht wurde er erst im letzten Jahr vor Gericht zu vier Monaten Bewährungsstrafe verurteilt, weil er jemanden in einem Supermarkt geschlagen hatte.

Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Quelle: PETA

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