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Falsches Versprechen von Bosch zur Klimaneutralität: Deutsche Umwelthilfe kritisiert fehlende Transparenz und unsachgemäße Entsorgung

Archivmeldung vom 08.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jürgen Resch (2018)
Jürgen Resch (2018)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Jürgen Resch zu Gerichtsurteil über Diesel-Fahrverbote in Mainz am 24.10.18" / Eigenes Werk

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Ankündigung der Bosch-Gruppe, ab 2020 weltweit CO2-neutral sein zu wollen, als unaufrichtiges und falsches Versprechen. Laut DUH nimmt der Konzern die für den Klimaschutz besonders wichtige Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte nicht ernst.

Bei unsachgemäßer Entsorgung alter Kühlgeräte können unnötigerweise extrem klimaschädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) in die Atmosphäre gelangen, die den Klimawandel weiter anheizen.

So lässt Europas größter Haushaltsgerätehersteller BSH Hausgeräte, der vollständig zur Bosch-Gruppe gehört, trotz mehrfacher Hinweise der DUH Entsorger von Kühlgeräten sich selbst kontrollieren, anstatt diese in die Klimaschutzpflicht zu nehmen. Statt neutraler und extern beauftragter Prüfer sowie offengelegter Untersuchungsberichte über Entsorgungspraktiken mauert Bosch und hält nach wie vor an der wenig glaubwürdigen Selbstkontrolle beauftragter Kühlgeräterecycler fest. Auditberichte zur Einhaltung von Entsorgungsstandards werden nicht öffentlich gemacht.

"Die Ankündigung von Bosch Geschäftsführer Volkmar Denner zur Klimaneutralität ist nicht mehr als ein Marketing-Gag, wenn das Unternehmen es weiterhin zulässt, dass unnötigerweise besonders klimaschädliche FCKW-Gase in die Atmosphäre gelangen, weil beim Kühlgeräterecycling geschlampt wird. Bosch macht es sich viel zu einfach, indem das Unternehmen beauftragten Recyclingunternehmen Mindeststandards für die FCKW-Rückgewinnung vorgibt, doch deren zweifelsfreie und nachvollziehbare Einhaltung nicht gewährleistet. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass Recyclingunternehmen auch weiterhin ihre eigenen Prüfer aussuchen können. Wir haben Bosch mehrfach auf das Problem aufmerksam gemacht, jetzt muss Volkmar Denner endlich handeln und die Recycler wirksam kontrollieren", kritisiert die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz.

Die DUH fordert von Bosch und den anderen Kühlgeräteherstellern bei der Geräteentsorgung die vorbildlichen europäischen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 vorzugeben und deren Umsetzung durch beauftragte Recycler wirksam zu kontrollieren. Hierfür müssen die Prüfer neutral ausgewählt und die Auditberichte veröffentlicht werden, damit unplausible Prüfergebnisse entdeckt werden können. Zudem sollte ein Prüfer nicht mehr als zwei Jahre hintereinander die gleiche Anlage überprüfen.

Aktuell stößt der Automobilzulieferer und Haushaltsgerätehersteller Bosch etwa 3,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr aus. Bei der Reduzierung der Klimagasemissionen stehen für den Konzern bisher Kompensationsmaßnahmen, Ökostrom und Energieeffizienz im Vordergrund. Aus Sicht der DUH sollte Bosch jedoch nicht nur bei der Herstellung von Produkten auf Klimaneutralität achten, sondern auch bei der Entsorgung und Behandlung von Altgeräten unnötige Klimagasemissionen vermeiden. Gesetzlich ist Bosch dazu verpflichtet entsprechend seines Marktanteils bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegebene ausgediente Kühlgeräte zu entsorgen.

"Bosch und andere Kühlgerätehersteller wie etwa Miele, Liebherr, Bauknecht oder Electrolux dürfen nicht länger hinnehmen, dass ausgediente Kühlschränke unsachgemäß entsorgt werden, nur um ein paar Euro mehr Gewinn zu machen. Die aktuelle Praxis der Selbstkontrolle der Recycler führt zu massiven Klimagasemissionen. Bestätigt ein Prüfer der Recyclinganlage nicht, dass diese die Mindeststandards einhält, beauftragt das Entsorgungsunternehmen einfach einen anderen Prüfer, damit die Ergebnisse stimmen ohne dass die Anlage technisch nachgebessert wurde", sagt Thomas Fischer, Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Viele ältere Kühlgeräte enthalten noch immer FCKW, obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima schon lange verboten sind. Die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines Kühlschranks besitzen ein Treibhauspotential von 2,8 Tonnen CO2 und dürfen deshalb auf keinen Fall in die Atmosphäre gelangen. Insgesamt haben die etwa 3 Millionen Kühlgeräte, die jedes Jahr in Deutschland ausgemustert werden, ein Treibhauspotenzial von bis zu einer Million Tonnen CO2. Nach dem gesetzlich vorgegebenen Stand der Technik müssen aus alten Kühlgeräten mindestens 90 Prozent der enthaltenen Treibhausgase entnommen werden. Tatsächlich sind es in deutschen Recyclinganlagen aber deutlich weniger, da viele Anlagen FCKW aus der Isolierung der Kühlgeräte nur unzureichend zurückgewinnen und bei der Mengenermittlung fälschlich Wasser als FCKW werten.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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