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Ausrottung der Tierseuche BVD: Rechtliche Grundlagen verabschiedet

Archivmeldung vom 12.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesrat der Schweiz hat heute die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Ausrottung der BVD (Bovine Virus-Diarrhoe) verabschiedet. Diese Tierseuche soll in der ganzen Schweiz ausgerottet werden. Das Ausrottungsprogramm startet im Oktober 2008.

Das Ausrottungsprogramm soll wirksam sein und trotzdem nur minimale Einschränkungen des Tierverkehrs bringen. Es beginnt mit der Sömmerung 2008: Rinder, die noch nie gekalbt haben, dürfen erst nach einem Test mit negativem Resultat auf die Alp. Diese Massnahme erlaubt es, die Zahl der Infektionen während der Sömmerung drastisch zu reduzieren - entsprechend weniger Tiere werden während des Ausrottungsprogramms ausgemerzt werden müssen.

Zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2008 werden alle nicht schon vorgängig getesteten Rinder der Schweiz getestet; das sind mehr als eine Million Tiere. Nur persistent infizierte Rinder müssen getötet werden. Es wird also keine Massenschlachtungen geben. Nach dieser intensiven Initialphase werden alle neugeborenen Kälber systematisch getestet, um die Tiere zu entdecken, die während der Trächtigkeit infiziert wurden. Solche Tests werden bis Ende 2010 durchgeführt werden. Die BVD oder Bovine Virus-Diarrhoe ist unter Rindern eine weit verbreitete Krankheit. Sie führt in der Schweiz Jahr für Jahr zu bedeutenden wirtschaftlichen Einbussen. Auch im umliegenden Europa werden Bekämpfungsanstrengungen unternommen, so etwa in Österreich - oder in den skandinavischen Ländern, wo Ausrottungsprogramme bereits mit Erfolg durchgeführt wurden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Veterinärwesen (Schweiz)

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