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Studie: Klagerechte für Umweltverbände keine Bremse für Bauprojekte

Archivmeldung vom 08.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Klassische Rodung in Deutschland: Täglich über 1,2km² zerstörte Wälder für Neubaugebiete und Industriegebiete (ca. 120 Fußballfelder pro TAG oder 11m² pro Sekunde)
Klassische Rodung in Deutschland: Täglich über 1,2km² zerstörte Wälder für Neubaugebiete und Industriegebiete (ca. 120 Fußballfelder pro TAG oder 11m² pro Sekunde)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die umfassenden Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden stellen offenbar keine ernsthafte Hürde für große Investitionsvorhaben in Deutschland dar. Das legt eine noch laufende Studie im Auftrag des Bundesumweltministeriums nahe, über die das "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe) berichtet.

Das Ministerium lässt derzeit untersuchen, welche Auswirkungen die Abschaffung der sogenannten "materiellen Präklusion" auf die Dauer der Gerichtsverfahren hatte. "Das Forschungsvorhaben ist noch nicht abgeschlossen, aber es zeichnet sich ab, dass sich die durchschnittliche Dauer der Klageverfahren nach der Abschaffung der Präklusion nicht verlängert hat", sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. Präklusion bedeutet, dass Bürger und Verbände ihre rechtlichen Einwände nur während eines Planungsverfahrens vorbringen dürfen und nicht mehr nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte kürzlich ein Urteil von 2015 bestätigt, wonach die Präklusion gegen europäisches Recht verstößt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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