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BBU fordert ein gesetzliches Verbot der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking)

Archivmeldung vom 26.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: BBU
Bild: BBU

Auf seiner Vorstandssitzung am gestrigen Sonntag (25.9.2011) hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) ein gesetzliches Verbot der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (Fracking) in der ganzen Bundesrepublik Deutschland gefordert. Dieses Verbot muss auch Vorbereitungshandlungen wie Probebohrungen umfassen, die dem späteren Fracking dienen. Angesichts des wachsenden Drucks großer Energiekonzerne, in Nordrhein-Westfalen auf diese Art Erdgas großflächig zu fördern, sieht der BBU die Politik in der Pflicht, schnellstens zu handeln und kurzfristig ein Verbot gesetzlich zu verankern.

Die von verschiedenen politischen Parteien diskutierte Pflicht, zukünftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Fracking durchzuführen, lehnt der BBU dabei als unzureichend ab. „Fracking kann nicht mittels einer UVP umweltverträglich gestaltet werden, es muss vielmehr verboten werden“, so Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU.

Der BBU-Vorstand betont noch einmal, dass es sich bei Fracking um eine unbeherrschbare Risikotechnologie handelt. Großflächige Grundwasserverunreinigungen, unkontrollierbare Gasmigrationen, erhebliche Belastungen der Luft und eine ungelöste Abfallproblematik sind die Folgen des Frackings. Diese schwerwiegenden, langfristigen Gefahren für Mensch und Umwelt sind nicht verantwortbar, so der BBU.

BBU berät bei der Gründung neuer Bürgerinitiativen

Umfangreiche Informationen über die Fracking-Gefahren findet man im Internet z. B. auf der Internetseite www.gegen-gasbohren.de. Auch Mitgliedsgruppen des BBU bringen sich umfangreich gegen die drohende Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ein. So etwa die Bürgerinitiative für sauberes Wasser Witten“ (www.gegen-gasbohren.de/bi-witten) und der VSR-Gewässerschutz (www.vsr-gewaesserschutz.de). Der BBU lädt weitere örtliche und überörtliche Bürgerinitiativen, Umweltschutzgruppen und Umweltverbände zur Mitgliedschaft im BBU ein, um das gemeinsame Engagement für den Umweltschutz zu fördern und zu vernetzen. Der BBU berät auch bei der Gründung neuer Bürgerinitiativen. Kontakt zum Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gibt es über 0228-214032 und unter www.bbu-online.de.

Quelle: BBU

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