Erfolgreiche Klage für den Fischotter in Bayern: Deutsche Umwelthilfe stoppt Abschuss in Oberfranken

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Der bedrohte Fischotter darf in Oberfranken weiterhin nicht im vereinfachten Verfahren getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) heute im Eilverfahren zur Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden.
Dazu sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz des Fischotters in Oberfranken und sendet ein klares Signal für den notwendigen strengen Artenschutz in Deutschland. Mit unserem Eilantrag haben wir den geplanten Abschuss, vor dem auch Jungtiere und tragende Weibchen nicht sicher gewesen wären, erfolgreich gestoppt. Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz des stark bedrohten Fischotters. Der Konflikt zwischen Fischzucht und Fischotterschutz lässt sich nicht durch Abschüsse lösen. Das Ziel muss ein konstruktiver Dialog für nachhaltige Lösungen auf beiden Seiten sein."
Rechtsanwalt Eric Weiser-Saulin aus der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, der das Verfahren gemeinsam mit Rechtsanwältin Lisa Marie Hörtzsch in beiden Instanzen geführt hat, bewertet die Entscheidung wie folgt:
"Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich umfassend mit der Kritik der Deutschen Umwelthilfe und den Fachgutachten auseinandergesetzt, die der Fischotter-Allgemeinverfügung zugrunde lagen. Dabei ist das Gericht unserer Argumentation gefolgt, dass zur Festlegung von Gebieten und Höchstentnahmezahlen für Fischotter in Oberfranken weder eine geeignete Datengrundlage vorlag, noch sichergestellt werden kann, dass sich der Erhaltungszustand des streng geschützten Fischotters nicht verschlechtert."
Hintergrund:
Die Allgemeinverfügung zum Abschuss des Fischotters wurde am 14. Februar 2025 von der Regierung von Oberfranken erlassen. Sie weist Gebiete und die jeweiligen maximalen Tötungszahlen aus, für die erleichterte Anträge gestellt werden können. Dagegen hatte die DUH im März Klage eingereicht. Den Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth am 3. Juni 2025 als unzulässig ab. Da die Allgemeinverfügung keine unmittelbare Abschusserlaubnis sei, sondern nur eine Gebietsfestlegung und eine Begrenzung der Fischotterentnahme.
Die DUH legte Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem VGH in München ein. Dieser entschied zunächst in einem Hängebeschluss, dass auf Grundlage der Allgemeinverfügung in Oberfranken bis zum 30. Juni keine Fischotter im vereinfachten Verfahren erschossen werden dürfen und bestätigte dies nun mit der heutigen Entscheidung im Eilverfahren.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)