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Totgeschlagene Ferkel: Versteckte Kameras dokumentieren massive Gesetzesverstöße in Ferkelzuchtbetrieb

Archivmeldung vom 07.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Verladen von Ferkeln (ca. 30 kg) für Transport zum Mastbetrieb
Verladen von Ferkeln (ca. 30 kg) für Transport zum Mastbetrieb

Foto: Izvora
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Über 6 Monate wurden die Vorgänge eines Ferkelzuchtbetriebs in Zeven (bei Bremen) von Tierrechtlern dokumentiert. In dieser Zeit ist über 100 Std. Videomaterial entstanden. Immer wieder schlichen sich die Aktivisten nachts in die Anlage, in der ca. 2.500 Zuchtsauen gehalten werden. Sie installierten versteckte Kameras und konnten so die grausamen Praktiken dokumentieren. "Auf den Aufnahmen ist zu sehen, dass ganz offensichtlich kranke Ferkel nicht tierärztlich versorgt worden sind, sondern einfach so lange auf den Boden geschlagen wurden, bis sie vermeintlich tot waren. Diese gesetzeswidrige Praktik führte offenbar dazu, dass ein Tier überlebte und anschließend wohl qualvoll im Mülleimer verendete", so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.

Hinzu kommt, dass die Spaltenböden an einigen Stellen zu groß sind, mit der Folge, dass Ferkel in die Spalten fallen und qualvoll sterben. Ganz offensichtlich wird dieser "Verlust" vom Betreiber der Anlage mit einkalkuliert, denn die zu großen Spalten finden sich überall in dem Betrieb.

Aber auch die Sauenhaltung im so genannten Kastenstand verstößt gegen die Tierschutz-Nutztierverordnung. Dort heißt es, dass der Kastenstand so breit sein muss, wie das Tier hoch ist, damit sich die Sau ungehindert hinlegen kann. Bei dem dokumentierten Betrieb im niedersächsischen Zeven unterschritten, die von den Tierrechtlern geprüften Kastenstände diese Vorgabe. Teilweise stand den Tieren 20 % weniger Platz zur Verfügung, als ihnen gesetzlich eigentlich zusteht. "In diesen Käfigen können sich die armen Schweine noch nicht einmal umdrehen, das ist die reinste Tierquälerei", kritisiert Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro möchte mit der Veröffentlichung des Bildmaterials auch dazu beitragen, dass erneut über die Probleme in der Massentierhaltung und Tierzucht diskutiert wird. "Immer wieder decken wir und andere Organisationen Missstände bei der Tierhaltung auf, es sind keine Einzelfälle, sondern die Tierquälerei ist systematisch", so Peifer, der schon hunderte von Mastanlagen von innen gesehen hat.

Dem Verbraucher rät der Verein, auf tierische Produkte zu verzichten "Wer dieses System von Tod, Ausbeutung und Tierquälerei nicht unterstützen möchte, der sollte auf pflanzliche Alternativen ausweichen", so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro hat Strafanzeige gegen den Betreiber der Zuchtanlage sowie gegen eine Mitarbeiterin des Betriebs gestellt. Der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde die gesamte Recherche mit allen Dokumenten und über 100 Stunden Videomaterial überreicht. "Laut Tierschutzgesetz § 17 bzw. § 18 müssen Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen", so Peifer abschließend.

RTL SternTV wird heute Abend ab 22.15 Uhr erstmals über den Fall berichten. Zur gleichen Zeit finden Sie weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/geborenumzusterben

Aktion:

Wann: MORGEN, Donnerstag 08.06.2017 - 11:30 Uhr Wo: Schweinezucht Hollenhof, Rotenburger Straße 50, 27404 Zeven Ortsteil Brüttendorf (Niedersachsen, bei Bremen) Was: Aktivisten sperren den Tatort (die Zuchtanlage) mit Polizeiband symbolisch ab. Ermittler in weißen Schutzanzügen sichern die Beweise, Blutspuren und tote Ferkel auf dem Boden. Zudem werden auf Bannern und Plakaten Fotos aus dem Zuchtbetrieb gezeigt. Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro, Tel.: 0171-4841004. Um Anmeldung bei der Aktion wird gebeten.

Quelle: Deutsches Tierschutzbüro e.V. (ots)

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