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Gerichtliches Nachspiel zum Castortransport 2006

Archivmeldung vom 09.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Genau ein Jahr nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben stehen am Montag vier AktivistInnen von ROBIN WOOD in Hannover vor Gericht. Während des Castortransports mit seiner hochbrisanten Fracht hatten AktivistInnen bei Leitstade (Landkreis Lüchow Dannenberg) Seile über die Transportstrecke gespannt.

Daran hatten sich zwei Mitglieder von ROBIN WOOD quer über die Gleise gehängt. Die Weiterfahrt des hochradioaktiven Atommüllzugs wurde für zwei Stunden gestoppt.

Strafrechtlich haben Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar im Zuge ihrer Ermittlungen keine Tatbestände gefunden, um die AktivistInnen der Umweltorganisation ROBIN WOOD zu kriminalisieren. Die Demonstration in luftiger Höhe, mit der der gefährliche Atommüll völlig gewaltfrei vorübergehend gestoppt wurde, stellt weder eine Nötigung noch eine Störung öffentlicher Betriebe da.

Statt die Verfahren einzustellen und damit nicht zuletzt Steuergelder zu sparen, klagt die Staatsanwaltschaft die AktivistInnen nun mit dem Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit (Fahrthindernis) im Rahmen der Eisenbahn Bau- und Betriebsverordnung (§ 64 und 64 b, Abs.2 Nr.5, siehe unten) begangen zu haben an und versucht so Bußgelder zu erwirken.

Dirk Seifert, Energiereferent bei ROBIN WOOD: "Es wäre schön, wenn sich die Staatsanwälte mit gleichem Engagement gegen die Einschränkungen der Bürger- und Demonstrationsrechte während der Atommülltransporte nach Gorleben ins Zeug legen würden, wie jetzt gegen diejenigen, die auf die enormen Gefahren der Atomenergie aufmerksam machen."

Quelle: Pressemitteilung ROBIN WOOD

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