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Deutsche Umwelthilfe macht weiter: Gerichtsverfahren zu vielen weiteren Dieselfahrverboten gehen weiter

Archivmeldung vom 09.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Dieselfahrverboten in Stuttgart und Düsseldorf soll in weiteren deutschen Städten Anwendung finden. Wie der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, haben Rechtsanwälte der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die zuständigen Verwaltungsgerichte in 14 deutschen Großstädten, unter anderem Berlin, München, Mainz, Wiesbaden, Darmstadt und Aachen, aufgefordert, mündliche Verhandlungen über die Luftreinhaltepläne in den Städten anzusetzen.

Die Verfahren liefen auf Betreiben der DUH seit geraumer Zeit, wurden allerdings ausgesetzt, nachdem bekannt geworden war, dass sich die Bundesrichter in Leipzig grundsätzlich mit der Frage von Fahrverboten auseinandersetzen wollten. Drei der Verwaltungsgerichte haben auf das Schreiben der Anwälte bereits reagiert und bis zum Sommer Termine für die Verhandlungen angesetzt. "Wir drängen jetzt darauf, dass die Vorgaben aus Leipzig schnell von den Kommunen umgesetzt und Fahrverbote verordnet werden", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Das Bundesverwaltungsgericht hat wegen erhöhter Stickoxidkonzentrationen in deutschen Städten Fahrverbote für einen Teil der Dieselflotte als letzte Möglichkeit zugelassen, damit die europaweit gültigen Grenzwerte wieder eingehalten werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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