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NABU begrüßt EU-Klage gegen Deutschland wegen unzureichender Vogelschutzgebiete

Archivmeldung vom 28.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der NABU hat die Entscheidung der EU-Kommission begrüßt, wegen der immer noch unzureichenden Ausweisung von EG-Vogelschutzgebieten in Deutschland den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Das Verfahren 2001/5117 geht auf eine Beschwerde des NABU zurück, der detailliert nachgewiesen hatte, dass mehr als die Hälfte der Bundesländer ihre Verpflichtungen immer noch nicht vollständig erfüllt haben.

Bereits im Jahr 1979 hatten sich die Mitgliedstaaten der EG mit der einstimmig verabschiedeten EG-Vogelschutzrichtlinie verpflichtet, die für bedrohte Vogelarten wichtigsten Schutzgebiete auszuweisen. Dies sollte eigentlich bis 1981 erfolgt sein. *Es ist eine Schande, dass einige Bundesländer auch nach 26 Jahren immer noch nicht ihre Hausaufgaben erledigt haben“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Im Gegensatz zu ähnlich dicht besiedelten Staaten wie den Niederlanden oder Österreich, wo rund 12 Prozent der Gebiete ausgewiesen wurden, hat Deutschland erst knapp neun Prozent der Fläche nach Brüssel gemeldet. Laut Klageschrift der EU-Kommission haben vor allem Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ihre Pflichten immer noch nicht erfüllt, während andere Länder wie Brandenburg, Thüringen und Sachsen in den letzten Jahren etliche Vogelschutzgebiete nachgemeldet haben.

 *Wer aus vermeintlicher Rücksichtnahme auf Landwirtschaft, Straßenbau oder Industrie die Ausweisung der Gebiete blockiert, hat die Richtlinie und die bisherigen Urteile des EuGH immer noch nicht verstanden“, so Tschimpke. Erst die Ausweisung der Schutzgebiete und ihre Integration in das Schutzgebietsnetz *Natura 2000“ schaffe Planungs- und Rechtssicherheit für Landnutzer, Kommunen und Industrie.

*Deutschland hat sich verpflichtet, EU-Recht umzusetzen und das Artensterben bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Die bisherigen Analysen zeigen deutlich, dass *Natura 2000“ mit den Vogelschutz- und FFH-Gebieten dazu einen entscheidenden Beitrag liefert“, so der NABU-Präsident. Gerade im Vorfeld der UN-Vertragsstaatenkonferenz der *Konvention über biologische Vielfalt“ (CBD) im Mai 2008 in Bonn sei es wenig überzeugend, wenn das Gastgeberland weltweit vermehrte Anstrengungen im Natur- und Artenschutz einfordere, sie aber vor der eigenen Haustür nicht praktiziere.

Quelle: Pressemitteilung NABU

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