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Umweltinstitut: Gesetzesentwurf ist ein Fracking-Förderpaket

Archivmeldung vom 12.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fracking: Schiefergasbohrung im Pinedale Anticline
Fracking: Schiefergasbohrung im Pinedale Anticline

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Umweltinstitut München kritisiert im Rahmen der heutigen Verbändeanhörung zum geplanten Fracking-Gesetz die von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwürfe: Das Regelungspaket öffnet Fracking Tür und Tor und reicht nicht aus, um den Schutz von Umwelt und Gesundheit zu gewährleisten.

Das vorliegende Gesetzespaket sieht zahlreiche Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, am Bundesnaturschutzgesetz sowie am Bundesberggesetz vor. Grundsätzlich soll der Einsatz der Fördertechnik zwar reglementiert, aber dennoch nahezu überall erlaubt werden. Im Rahmen der Verbändeanhörung haben VertreterInnen von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Industrieverbänden heute die Gelegenheit, mündlich Stellung zu den geplanten Gesetzesänderungen zu nehmen.

Fabian Holzheid, Pressesprecher am Umweltinstitut, kritisiert in der Anhörung: "Die Referentenentwürfe legitimieren und ermöglichen den Einsatz von Fracking in oder unter nahezu allen Gebieten, einschließlich Natura2000-Schutzgebieten wie Flora-Fauna-Habitaten oder EU-Vogelschutzgebieten. Es werden keine Gesteinsschichten oder Tiefen kategorisch ausgeschlossen. Auch dem Verpressen von giftigem Lagerstättenwasser wird kein wirksamer Riegel vorgeschoben. Abstandsregelungen zu Schutzgebieten oder zur Wohnbebauung existieren praktisch nicht".

Neben der lückenhaften Ausweisung von so genannten Untersagungsgebieten kritisiert das Umweltinstitut die Einrichtung einer Grenze von 3000 Metern Tiefe, unterhalb derer die Ausbeutung unkonventioneller Lagerstätten mittels Fracking grundsätzlich erlaubt werden soll. Damit wird der kommerziellen Nutzung von Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas Tür und Tor geöffnet. Doch auch oberhalb der Grenze ist Fracking nach Freigabe durch eine Expertenkommission grundsätzlich zulässig. Die Unabhängigkeit dieser Kommission ist dabei nicht gewährleistet, Umweltverbände oder Bürgerinitiativen sind als Mitglieder nicht vorgesehen.

Grundsätzliche Kritik übt Holzheid am Kurs der Bundesregierung: "Im Sinne des Klimaschutzes müssen alle Anstrengungen darauf gerichtet werden, die Energiewende konsequent umzusetzen. Die Bundesregierung konterkariert ihre eigene Energie- und Klimapolitik, wenn sie hier den Profitinteressen der Erdgasindustrie den Vorrang gibt und es dieser ermöglicht, noch die letzten fossilen Energieträger aus dem Boden zu pressen - und das, obwohl seit langem bekannt ist, dass ein Großteil davon im Boden bleiben muss, wenn katastrophale Auswirkungen des Klimawandels verhindert werden sollen."

Hintergrund:

Nachdem Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sich im Juli 2014 auf ein gemeinsames Eckpunktepapier verständigt hatten, wurden Ende Dezember Referentenentwürfe aus den Ministerien veröffentlicht, die die Grundlage für ein Gesetz zur Regulierung des "hydraulic fracturing" bilden sollen. Beim so genannten Fracking wird unter hohem Druck mit Chemikalien versetztes Wasser in tiefe Gesteinsschichten gepresst, um kleinräumig vorhandenes Erdgas entweichen zu lassen.

Quelle: Umweltinstitut München e.V. (ots)

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