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Vogelgrippe: Schleswig-Holstein verhängt Stallpflicht für Geflügel

Archivmeldung vom 08.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
"Robird": Soll Vögel auf Flughäfen verscheuchen. Bild: clearflightsolutions.com
"Robird": Soll Vögel auf Flughäfen verscheuchen. Bild: clearflightsolutions.com

In Schleswig-Holstein ist bei mehreren verendeten Wildvögeln erstmals der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden: Das Landwirtschaftsministerium in Kiel verhängte daraufhin eine landesweite Stall-Pflicht für alle Geflügelarten. "Das akute Krankheitsgeschehen bei den Wildvögeln ist in dieser massiven Ausprägung besorgniserregend", erklärte der schleswig-holsteinische Landwirtschaftsminister Robert Habeck am Dienstag.

"Wir müssen den Schutz der Geflügelbestände im Land vor einem möglichen Eintrag des Virus verstärken", betonte er. "Mir ist bewusst, dass eine Stallpflicht für viele Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen ein harter Eingriff ist. Aber der Ausbruch in einem Bestand hätte noch gravierendere Folgen.

Um die Tierseuche dann zu bekämpfen, müsste in solchen Fällen der gesamte Bestand gekeult werden", so Habeck. Seit dem Wochenende waren am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung mehr als 100 tote Wasservögel gefunden worden. Um die Fundorte werden nun Sperrbezirke eingerichtet.

Nach bisherigem Erkenntnisstand sind keine Infektionen des Menschen mit H5N8-Viren bekannt. Eine Übertragung des Erregers über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung "theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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