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Keine EU-Mehrheit für befristete Verlängerung der Glyphosat-Zulassung

Archivmeldung vom 06.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: campact, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: campact, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die EU-Staaten haben sich vorerst nicht auf eine befristete Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat in Europa geeinigt. Im zuständigen Expertengremium kam am Montag keine Mehrheit für eine Wiederzulassung zustande. Das bestätigte das Bundesumweltministerium. Nun werde der Vermittlungsausschuss angerufen. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Die EU-Kommission hatte eine Verlängerung um bis zu 18 Monate vorgeschlagen. Bleibt die weitere Abstimmung im Vermittlungsausschuss ohne Ergebnis, entscheidet die EU-Kommission. Die geltende Zulassung für Glyphosat läuft Ende des Monats aus.

Glyphosat-Verlängerung: CDU-Europapolitiker Liese für strenge Auflagen

Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese hat für den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verlängerung von Glyphosat geworben: Die Verlängerung solle jedoch begrenzt und unter strenge Auflagen gestellt werden, sagte der CDU-Abgeordnete dem "Deutschlandfunk". "Es ist ein Stoff, der relativ gut erforscht ist und den man besser kennt als andere Stoffe. Ein sofortiges Verbot von Glyphosat würde möglicherweise dazu führen, dass man andere Stoffe einsetzt, die weniger erforscht sind, aber nicht unbedingt weniger gefährlich", warnte er.

Liese kritisierte die Ankündigung der Bundesregierung, sich bei der EU-Abstimmung zu enthalten: "Das ist peinlich, weil der größte Mitgliedsstaat, der auch sehr viel Know-how in dieser Frage hat, eigentlich die Lösung bringen müsste und nicht eine Lösung verzögern müsste", sagte der CDU-Politiker. "Ich finde es schade, dass die Europäische Kommission am Anfang eine sehr, sehr großzügige Regelung vorgeschlagen hat mit 15 Jahren Verlängerung und ohne wesentliche Einschränkung. Das war nicht angemessen und da hätte Deutschland eigentlich mit einem Vorschlag, der eine sehr viel strengere Handhabung und eine sehr viel kürzere Frist vorgesehen hätte, das Thema lösen können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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