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GEMA hat den Music-on-Demand Vertrag mit StayTuned.de nicht wirksam gekündigt

Archivmeldung vom 01.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Teilurteil vom 18.10.2007 unter dem Aktenzeichen 7 O 4235/07 hat das Landgericht München entschieden, dass die GEMA den Music-on-Demand Vertrag mit StayTuned.de nicht wirksam gekündigt hat.

Somit sind die Aussagen der GEMA in der Öffentlichkeit falsch, wenn diese behauptet dass zwischen der GEMA und StayTuned keine Lizenzverträge vorliegen würden.

Aufgrund des Teilurteils müssen nun die GEMA und StayTuned einen Weg finden, wie die Nutzung von Musikdarbietungen durch die interaktive Sendung von StayTuned gemeldet wird.

Denny Riedl, Geschäftsinhaber von StayTuned.de geht davon aus, dass man sich schnell über ein Meldeformat einigen kann und die Meldungen innerhalb von 4 Wochen erfolgen können.

Wenn dies der Fall ist, wird das LG München in einem Endurteil das Unterlassungsbegehren der GEMA abweisen und die Gültigkeit der Lizenzverträge bestätigen.

Quelle: Pressemitteilung StayTuned - Impressions Future Media e. K.

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