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„Standard“: Bei Anklage wird Sellners Name genannt – bei Freispruch nicht

Archivmeldung vom 05.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Martin Sellner (2023) Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Martin Sellner (2023) Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Während es „Standard“ ist, bei Martin Sellners Anklage seinen Namen zu nennen und Fotos abzubilden, wird er bei seinem Freispruch anonymisiert. Das Netz fragt sich: Will man den Freispruch vertuschen, sodass er auch bei Google nicht mehr zu finden ist? Ein neuer Schritt Richtung Zensur? Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: „Ex-Identitären-Sprecher Sellner muss wegen Verhetzung vor Gericht“, titelte der „Standard“ am 2. Mai. Martin Sellner wird namentlich genannt und mit Foto gezeigt.

Ganz anders sieht es bei seinem Freispruch am 4. Mai aus – keine Namensnennung, Foto mit Balken und kein Wort vom Freispruch im Titel. „Verhetzungsprozess: Der Identitäre, sein Posting und die ‚Medienkritik‘“ – im Fokus noch immer die „Verhetzung“ – überflüssig, den Freispruch zu erwähnen.

Leser irritiert ... 

Das irritiert auch die Leser des „Standard“. 

„Wenn berichtet wird, dass er angeklagt ist, wird er mit vollem Namen erwähnt. Wenn dann über seinen Freispruch berichtet wird, wird er plötzlich anonymisiert“, schreibt ein Nutzer.

„Das war vor zwei Tagen noch anders. Gut, da hat man wahrscheinlich auch noch gehofft oder erwartet, dass er verurteilt wird und man etwas Negatives über ihn zu berichten hat“, meint ein anderer.

„Medienrechtlich wäre die Nennung des vollen Namens wohl kein Problem. War es ja am 2. Mai auch nicht. ;-)“, ist ein weiterer Leser überzeugt.

Soll Freispruch im Netz nicht zu finden sein?

Soll dieses – wohl gezielte – Vorgehen des „Standard“ dazu dienen, Meldungen über Sellners Freispruch im Netz nicht mehr auffindbar zu machen?

„Da drängt sich mir die Frage auf, ob der Standard hier versucht, Leute, die nach Artikeln, in denen dieser Mensch vorkommt, suchen, auf die Anklageartikel zu lenken und von den Freispruchartikeln fernzuhalten?“, schreibt ein Nutzer.

„Das ist in dem Fall leider eine legitime Frage“, kommentiert ein anderer.

„Diese Willkür ist weder nachvollziehbar noch irgendwie gerechtfertigt und erst recht einer Qualitätszeitung unwürdig“, konstatiert ein weiterer Leser.

„Standard“ – „So sind wir“

„Dem Angeklagten steht das Recht auf Schutz seiner Privatsphäre zu. Ich muss Sie deshalb darum bitten in Ihren Postings Namensnennungen/-vermutungen zu unterlassen“, antwortet eine „Community“-Moderatorin auf die irritierten Reaktionen.

Im Beitrag „So sind wir: Wann wir Namen nennen – und wann nicht“ klärt der „Standard“ auf:

„Manchmal ist es aus medienrechtlichen oder ethischen Gründen nicht erlaubt oder angebracht, Namen zu veröffentlichen, selbst wenn sie uns bekannt sind.“ Jeder Mensch habe „Anspruch auf Wahrung der Würde der Person und Persönlichkeitsschutz“.

Recht auf Privatsphäre nur bei Freispruch?

Wo war diese „Achtung der Würde und des Personenschutzes“ zwei Tage zuvor, als es um Anklage und Verunglimpfung Sellners ging? Oder gilt diese nur im Falle eines Freispruchs – von dem dann niemand erfährt?"

Quelle: AUF1.info

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